Die neuen Sachbezugswerte 2027 liegen inzwischen als Entwurf vor. Traditionell werden die vorgeschlagenen Werte ohne Änderungen in die neue Sozialversicherungsentgeltverordnung übernommen.
Die Sachbezugswerte sind für zahlreiche Arbeitgeber eine wichtige Information für die Lohnabrechnung. Sie gelten in Betrieben, in denen die Arbeitnehmer Mahlzeiten oder Unterkunft vom Betrieb als Sachleistung erhalten.
Grundlage für die amtlichen Sachbezugswerte 2027 bildet die Verbraucherpreisentwicklung im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 30.06.2026.
Das sind die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2027 Verpflegung
Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steigt voraussichtlich auf 355 Euro im Monat (2026: 345 Euro).
Dies bedeutet bei verbilligten oder unentgeltlichen Mahlzeiten gelten 2027 voraussichtlich folgende Werte:
- Frühstück: 73 Euro
- Mittag-/Abendessen: 141 Euro
Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten gelten ab 1.1.2027 folgende Werte je Kalendertag:
- Frühstück: 2,43 Euro
- Mittag-/Abendessen: 4,70 Euro
- Gesamtwert je Tag: 11,83 Euro
Wichtig: Diese Werte sind anzusetzen, wenn der Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten zur Verfügung stellt.
Liegt der tatsächlich erhobene Eigenanteil des Beschäftigten unterhalb des amtlichen Sachbezugswerts, dann ist die Differenz als geldwerter Vorteil steuer- und beitragspflichtig.
Voraussichtliche Sachbezugswerte 2027 Unterkunft
Der monatliche Sachbezugswert 2027 für Unterkunft oder Miete wird voraussichtlich 289 Euro betragen (kalendertäglich 9,63 Euro). Dieser Wert gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Beschäftigten eine Unterkunft kostenlos oder vergünstigt bereitstellt.
Alternativ kann die Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert im Einzelfall unbillig ist (§ 2 Abs. 3 SvEV). Also beispielsweise, wenn die tatsächlichen Mietverhältnisse am Beschäftigungsort erheblich vom pauschalen Sachbezugswert abweichen.
Der Wert für die Wohnung wird von 5,01 Euro je Quadratmeter auf 5,08 Euro je Quadratmeter und bei einfacher Ausstattung von 4,10 Euro je Quadratmeter auf 4,15 Euro je Quadratmeter angehoben.
Sachbezugswerte 2027 gültig ab 01.01.2027
Mit der rechtlichen Umsetzung ist für Anfang Dezember 2026 zu rechnen. Dann sollte durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) die neuen Sachbezugswerte vom BMAS erlassen werden.
Anzuwenden sin die neuen Werte ab 01.01.2027, also ab der Januarabrechnung 2027. Für die Lohnabrechnung bedeutet dies die neuen Werte in den entsprechenden Lohnarten zu berücksichtigen bzw. die Abrechnungen für die betroffenen Mitarbeiter anzupassen.
Mehr zu den Sachbezugswerten finden Sie auch in der Oktoberausgabe des Lohn-News Magazin.
Quelle: Entwurf 17. Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 03.09.2026
zuletzt aktualisiert am 17.09.2026
