Lohnsteuerbescheinigung 2025 – Aktualisierung

Aktualisierung der Lohnsteuerbescheinigung 2025 veröffentlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20. Februar 2025 mit sofortiger Gültigkeit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 aktualisiert. Die Änderung betrifft die Angabe von Versorgungsbezügen.

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Lohnsteuerbescheinigung 2024

Die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr ist bis Ende Februar zu versenden.

Die Lohnsteuerbescheinigung ist für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 bis spätestens 28. Februar 2025 zu erstellen und an die Finanzverwaltung elektronisch zu versenden. Der Versand erfolgt über Ihre Lohnsoftware, über die Sie dann auch die Protokolle der Lohnsteuerbescheinigungen 2024 erhalten und an die Arbeitnehmer übermitteln können.

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Lohnsteuer 2024 – erneute Änderungen geplant

Für 2024 sind erneut Änderungen bei der Lohnsteuer geplant. Das dürfte vielfach für ein rückwirkend höheres Nettoentgelt sorgen.

Bei der Lohnsteuerberechnung für 2024 soll sich nach Willen der Regierung noch einmal etwas bewegen. Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs („Steuerfortentwicklungsgesetz“) beschlossen. Dieser Entwurf enthält unter anderem die im ursprünglich als „Zweites Jahressteuergesetz 2024“ bezeichneten Anpassungen.

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Auszahlung der Energiepreispauschale

Arbeitnehmer, die steuerpflichtig in einem ersten Dienstverhältnis beschäftigt sind, erhalten grundsätzlich mit der Entgeltabrechnung im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Dabei handelt es sich aber nicht um 300 Euro Nettoentgelt.

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Vielmehr wird die Energiepreispauschale noch nach der individuellen Steuerklasse (I bis V) versteuert. Erfreulich ist hingegen, dass auf die 300 Euro Energiepreispauschale keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Je nach Steuerklasse und Bruttoeinkommen variiert die Höhe der Energiepreispauschale, die beim Arbeitnehmer ankommt.

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Steuer-Identifikationsnummer finden

Die Steuer-Identifikationsnummer ist bereits vor einigen Jahren eingeführt worden. Im Grunde sollte jeder Bundesbürger eine solche Steuer-Identifikationsnummer haben. Sie wird nämlich mit der Geburt neu ausgestellt. Doch gibt es immer wieder Arbeitnehmer, die diese Steuer-Identifikationsnummer – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Hand haben. Hier stellt sich dann im Lohnbüro die Frage, wo diese Nummer gefunden werden kann.

Steuer-Identifikationsnummer – was ist das?

Bei der Steuer-Identifikationsnummer handelt es sich um eine individuelle elfstellige Ziffernfolge. Diese wird für Steuerzwecke verwendet, also beispielsweise bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung oder aber auch in der betrieblichen Entgeltabrechnung für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) oder die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung. Auch hier ist die Steuer-Identifikationsnummer anzugeben

Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummer?

Grundsätzlich sollte jeder Arbeitnehmer über eine Steuer-Identifikationsnummer verfügen. Sollte ein Arbeitnehmer jedoch der Meinung sein, keine Steuer-Identifikationsnummer zu haben, genügt oftmals ein kleiner Hinweis auf die richtigen „Suchstellen“.

Die Steuer-Identifikationsnummer finden Sie auf Steuerbelegen (zum Beispiel Einkommensteuerbescheid), der Entgeltabrechnung (Lohnzettel) oder der Lohnsteuerbescheinigung.

Sollte ein Arbeitnehmer die Steuer-Identifikationsnummer nicht finden, so kann diese neu beantragt bzw. abgefragt werden. So funktioniert die Abfrage über ein Onlineformular auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern.

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Steuer-Identifikationsnummer online anfordern

Hier können Sie auch als Arbeitgeber die Steuer-Identifikationsnummer für den Arbeitnehmer anfordern. Vorausgesetzt natürlich, Sie verfügen über die Abfragedaten des Arbeitnehmers.

https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

Alternativ kann durch den Arbeitnehmer natürlich auch über andere Kanäle die Steuer-Identifikationsnummer in Erfahrung gebracht werden. So stehen dem Arbeitnehmer hierfür folgende Kanäle zur Verfügung:

  • via E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de.
  • via Telefon unter 0228 406-1240.
  • oder per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn.

Jobtickets sind steuerfreies Entgeltextra

Jobtickets sind besonders in Ballungszentren ein beliebtes Entgeltextra, das seit 2019 wieder steuerfrei vom Arbeitgeber gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei dem Jobticket um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers zum ohnehin geschuldeten Lohn handelt.

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Lohnabrechnung bei unbezahltem Urlaub

Lohnabrechnung läuft auch bei unbezahlten Urlaub weiter – wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Zum Jahresende kommt es in Betrieben durchaus vor, dass Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nehmen (müssen), weil sie zwischen den Feiertagen keinen bezahlten Urlaub mehr nehmen können. Doch was bedeutete unbezahlter Urlaub in der Lohnabrechnung und welche Auswirkungen hat dieser auf die Sozialversicherungsmeldungen und auf die Lohnsteuer?

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