Mindestlohn Gebäudereinigung 2021

Mindestlohn Gebäudereinigung

Für die Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung gilt ein Mindestlohn. Es wird dabei unterschieden in Innenreinigung und Glas- und Fassadenreinigung. Der Mindestlohn gilt seit 1. April 2021 und steigt in den nächsten zwei Jahren etwas an. Der Mindestlohn ist an alle Arbeitnehmer in der Gebäudereiniger-Branche mindestens zu zahlen.

Mit der 8. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung sind die Mindestlöhne im Bereich der Gebäudereinigung für die kommenden Jahre geregelt. Sie wurde am 30.03.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Diese Verordnung trat am 1.4.2021 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Danach steigt der Mindestlohn in drei Stufen in der Branche. Die Lohnuntergrenzen sind seit Dezember 2020 bundeseinheitlich.

Anmerkung: Der allgemeine Mindestlohn steigt zwar auch, gilt aber nicht für das Gebäudereinigerhandwerk.

Es wird nach zwei Lohngruppen unterschieden, der Innenreinigung und der Glas- und Fassadenreinigung. Dabei erhalten die Reinigungskräfte im Innenbereich einen niedrigeren Stunden-Mindestlohn.

Folgende Tätigkeiten gehören zu den unterschiedlichen Lohngruppen.

Lohngruppe 1 – Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten:

Darunter fallen insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern), Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen wie zum Beispiel Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes; Innenglasreinigung, wenn diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird, wie beispielsweise bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Glastüren (Beseitigung von Griffspuren).

Lohngruppe 6 – Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten:

Das ist insbesondere die Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß Lohngruppe 1) und Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z. B. Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen;

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Gebäudereiniger-Gesellen, die nach Inkrafttreten des Rahmentarifvertrages, gültig ab 1.11.2019, neu eingestellt werden.

Mindestlohn Gebäudereinigung 2021 -2023

Mindestlohn 2021

4/2021 bis 12/2021:

Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten):

Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten):

Mindestlohn 2022

1/2022 bis 12/2022:

Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten):  11,55 Euro – ab 1.10.2022 gilt hier bereits der allgemeine Mindestlohn von 12 Euro

Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten): 14,81 Euro

Achtung: Oktober 2022 gelten höhere Mindestlohnstufen im Gebäudereinigerhandwerk! Lesen Sie hier die aktuellen Entwicklungen

Mindestlohn 2023

1/2023 bis 12/2023:

Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten): 12,00 Euro

Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten): 15,00 Euro

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12 Gedanken zu „Mindestlohn Gebäudereinigung 2021“

  1. Meine Schwester ist in der Baureinigung tätig und freut sich bestimmt über diese Informationen. Interessant, dass in zwei Lohngruppen unterteilt wird! Mich interessiert die Fassadenreinigung mehr.

  2. Mein Bruder ist in der Baureinigung tätig und freut sich bestimmt über diese Informationen. Interessant, dass in zwei Lohngruppen unterteilt wird! Mich interessiert die Fassadenreinigung mehr.

  3. Ich verstehe nicht, warum der Mindestlohn nicht für das Gebäudereinigungshandwerk gilt. Wie ist denn die Argumentation zu dieser Entscheidung? Es ist wichtig, dass auch die Gebäudereinigung unterstützt wird.

  4. Mein Chef ist derzeit erneut auf der Suche nach einer Gebäudereinigung. Ich kann nur unterstützen, dass auch für diese Branche der Mindestlohn etwas ansteigt. Diese Arbeit hat es nämlich wirklich verdient.

  5. Mein Vater arbeitet als Gebäudereiniger. Ich finde es wichtig, dass es einen Mindestlohn für die Gebäudereinigungsbranche gibt, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die Gebäudereinigung ist eine anspruchsvolle Tätigkeit und die Mitarbeiter sollten angemessen entlohnt werden.

  6. Die Informationen zum Mindestlohn in der Gebäudereinigung waren äußerst hilfreich und haben mir als Arbeitnehmerin in diesem Bereich Klarheit verschafft. Die detaillierten Informationen und Fakten haben mir geholfen, meine Rechte und Ansprüche besser zu verstehen. Dank dieser Ressource konnte ich sicherstellen, dass ich fair entlohnt werde und meine Arbeit in der Gebäudereinigung wertgeschätzt wird.

  7. Wenn die Preise für Lebensmittel steigen, dann sollte man natürlich auch darauf achten, dass sich die Löhne auch anpassen. Ich finde es spannend die verschiedenen Zahlen für den Mindestlohn im Bereich der Gebäudereinigungen in den letzten Jahren miteinander zu vergleichen. Mit dem Gehalt steigt meistens dann auch der Lebensstandard und die Zufriedenheit der Mitarbeiter.

  8. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Reinigung. Es schade dass der Mindestlohn nicht für das Gebäudereinigerhandwerk zählt. Interessant, dass die Unterhaltsreinigung zur Lohngruppe 1 gehört.

  9. Ein Freund von mir arbeitet in einer Gebäudereinigung. Ich wusste gar nicht, dass unterschieden wird in Innenreinigung und Glas- und Fassadenreinigung. Er wird sich sicherlich freuen, dass der Mindestlohn auch für ihn weiterhin steigen wird.

  10. Das ist genau das, was ich brauche. Mit diesen Informationen über den Mindestlohn in der Gebäudereinigung kann ich loslegen! Vielen Dank, dass Sie diesen Artikel geteilt haben.

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