Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 das Pflegeneuordnungsgesetz in angepasster Form auf den Weg gebracht. Die Reformvorhaben zur Finanzierung treffen kinderlose Arbeitnehmer, Arbeitgeber von Minijobs und Gutverdiener.
Pflegereform 2027 im Gesetzgebungsverfahren
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist bereits als Referentenentwurf vor der Sommerpause in die politischen Rundlauf geschickt worden. Tatsächlich ergeben sich trotz einigem politischen Diskussionen nur geringe Änderungen. Bemerkenswert ist für die Lohnabrechnung, dass die Änderungen (glücklicherweise) nicht ganz so weit gehen wir zunächst geplant. Teurer wird es aber dennoch.
Für die Lohnabrechnung kommen ab 2027 einige Änderungen hinzu, die durch die Lohnsoftwareprodukte weitgehend abgefangen werden.
Auch in der Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze um zusätzliche 300 Euro monatlich erhöht, so dass die neue Beitragsbemessungsgrenze bei 6.375 Euro im Monat liegt. Diese Erhöhung erfolgt bereits ab 01.01.2027. Damit werden Gutverdiener zum Jahresbeginn mit höheren Krankenversicherungsbeiträgen und höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung konfrontiert.
Hier ist der Gesetzgeber glücklicherweise von seinem Vorschlag eine eigene Beitragsbemessungsgrenze zur Pflegeversicherung in Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze zur Krankenversicherung einzuführen abgewichen. So bleibt es bei der einheitlichen Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Beitragszuschlag Kinderlose 2027
Der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer soll ab 01.01.2027 erhöht werden, so dass Kinderlose künftig 0,9 % als Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen sollen. Durch die Erhöhung des Beitragszuschlags um 0,3 % zahlen kinderlose Arbeitnehmer künftig höhere Beiträge (+ 50 %).
Analog der Einführung eines Beitragszuschlags zur Krankenversicherung für familienversicherte Ehegatten, wird auch ein solcher Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung eingeführt.
Die Einführung des neuen Beitragszuschlags für familienversicherte Ehegatten soll ab 2028 greifen.
Ferner ist die Einführung eines pauschalen Arbeitgeberbeitrags für Minijobs zur Pflegeversicherung geplant. Dieser neue pauschale Pflegeversicherungsbeitrag beträgt voraussichtlich 3,6 % ab 2028.
Mehr zum Gesetzentwurf in der aktuellen Ausgabe des Lohn-News Magazins.
