Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2024 unverändert

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt auch 2024 stabil bei 2,6 Prozent.

Der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz 2024 soll
unverändert bei 2,6 Prozent bleiben. Damit steigen für den Großteil der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge nicht. Dennoch wird es insgesamt
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Arbeitslosenversicherung: Beitragssatz 2020 sinkt

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,4 Prozent ab 1.1.2020. Die Entlastung für den Betrieb beträgt 0,05 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2019.

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