Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,4 Prozent ab 1.1.2020. Die Entlastung für den Betrieb beträgt 0,05 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2019.
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
Die Absenkung des Beitragssatzes zur
Arbeitslosenversicherung kam überraschend. Das Bundeskabinett zaubert am
18.11.2019 auf Schloß Meseburg die Beitragssatzsenkung aus dem Hut. Natürlich
werden Beitragssatzsenkungen von allen Beteiligten positiv aufgenommen, so dass
die Koalition für diese Maßnahme Applaus von vielen Seiten bekommt.
Die Senkung des Beitragssatzes soll bis Ende 2022 bestehen
bleiben, somit haben die Betriebe in den nächsten Jahren etwas
Planungssicherheit bei der Kalkulation der Lohnnebenkosten.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält monatlich 3.000 Euro
Bruttoentgelt.
Arbeitgeberbelastung Arbeitslosenversicherung:
3.000 Euro x 1,2 % = 36,00 Euro
Arbeitnehmerbelastung Arbeitslosenversicherung:
3.000 Euro x 1,2 % = 36,00 Euro
Beitragssätze zur Sozialversicherung 2020
Die weiteren Beitragssätze zur Sozialversicherung bleiben
2020 unverändert zum Vorjahr. In der Krankenversicherung beträgt der allgemeine
Beitragssatz 14,6 Prozent (jeweils 7,3 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer),
der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent (jeweils 7,0 Prozent), zur
Rentenversicherung 18,6 Prozent (je 9,3 Prozent) und zur Pflegeversicherung
3,05 Prozent.
In der Krankenversicherung kommt noch der kassenindividuelle
Zusatzbeitragssatz hinzu und in der Pflegeversicherung für kinderlose
Arbeitnehmer der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung von 0,25 Prozent.
Daneben haben die Arbeitgeber (weiterhin) unverändert 0,06
Prozent Insolvenzgeldumlage zu entrichten.
Beitragssätze sinken leicht – Belastung steigt jedoch
Durch die Absenkung des
Arbeitslosenversicherungsbeitragssatzes und den unveränderten Beitragssätzen in
den übrigen Sozialversicherungszweigen kommt es zu einer Entlastung der
Arbeitgeber zum Jahreswechsel. Hierbei muss allerdings bedacht werden, dass die
Beitragsbemessungsgrenzen zum Jahreswechsel steigen, so dass viele Betriebe
insgesamt einen höheren Beitrag zahlen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält monatlich 7.000 Euro
Bruttoentgelt (alte Länder).
Arbeitgeberbelastung Arbeitslosenversicherung 2019:
6.700 Euro x 1,25 % = 83,75 Euro
Arbeitgeberbelastung Arbeitslosenversicherung 2020:
6.900 Euro x 1,2 % = 82,80 Euro (0,95 Euro Einsparung)
ABER:
Arbeitgeberbelastung Rentenversicherung 2019:
6.700 Euro x 9,3 % = 623,10 Euro
Arbeitgeberbelastung Rentenversicherung 2020:
6.900 Euro x 9,3 % = 641,70 Euro (18,60 Euro Belastung)
Hinweis: Beitragsbemessungsgrenzen 2020