Auszubildende in der Lohnabrechnung und Mindestausbildungsvergütung

Auszubildende in der Lohnabrechnungen unterliegen einigen Besonderheiten, so gilt für sie zum Beispiel eine Mindestausbildungsvergütung.

In der betrieblichen Praxis gelten für Auszubildende zahlreiche Sonderregelungen. So gilt für junge Azubis (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) noch das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches insbesondere Regelungen zu den Tätigkeiten und den Arbeitszeiten für die jungen Menschen enthält. Aber auch eine Mindestausbildungsvergütung ist zu beachten, die der Betrieb mindestens vergüten muss.

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