Kurzarbeitergeld und Beitragserstattung

Kurzarbeitergeld und Beitragserstattung

Die Bundesregierung hat in einem Maßnahmenpaket Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verabschiedet. Diese enthalten unter anderem eine pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber auf das Kurzarbeitergeld allein tragen muss. Hierbei werden die Sozialversicherungsbeiträge als Pauschale auf das Fiktiventgelt erstattet. Die Neuregelung gilt ab 1.3.2020. Einführung der Beitragserstattung bei Kurzarbeit Im Zuge der aktuellen wirtschaftlichen Krise sind…
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