Die beitragsfreie Familienkrankenversicherung für Ehepartner wird eingeschränkt. Ab 2028 zahlen Arbeitnehmer einen Beitragszuschlag zur Krankenversicherung in Höhe von 2,5 % für die bislang kostenfrei familienversicherten Ehegatten. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie die Betreuung von kleinen Kindern, kann die beitragsfreie Familienversicherung jedoch auch weiterhin Bestand haben.
„Beitragszuschlag in der Krankenversicherung kommt für Ehegatten“ weiterlesenBeitragszuschlag in der Krankenversicherung kommt für Ehegatten
Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten wird teilweise abgeschafft. Künftig ist ein Beitragszuschlag zur Krankenversicherung von 2,5 % zu zahlen.
