Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024

Ab 2024 ändert sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das bedeutet, einige Arbeitnehmer scheiden aus der Versicherungspflicht aus.

Überschreiten Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, so können sie sich privat krankenversichern oder in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Allerdings ist das Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht an einige Voraussetzungen geknüpft, die es zu beachten gilt. Für das Jahr 2024 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt auf 69.300 Euro jährlich.

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