Arbeitgeber können für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Kindergartenzuschuss an ihre Mitarbeiter auszahlen. Dieser Kindergartenzuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten. Der Kindergartenzuschuss kann ein schönes Entgeltextra für Ihre Arbeitnehmer sein und eine echte Hilfe, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Lesen Sie hier, welche Bedingungen für die Steuerfreiheit gelten.
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Kindergartenzuschüsse können – richtig genutzt – ein hervorragendes Entgeltextra für junge Eltern sein – Steuerfreiheit inklusive. So kann der Betrieb Kindergartenzuschüsse richtig einsetzen.