Kurzarbeitergeld Tabellen 2021 veröffentlicht

Die Kurzarbeitergeld-Tabellen 2021 sind veröffentlicht. Dank der Steuerentlastung 2021 steigen auch die Sätze für das Kurzarbeitergeld 2021. Die neuen Kurzarbeitergeld-Tabellen sind auch 2021 in verschieden Varianten verfügbar, da auch 2021 die Höhe des Kurzarbeitergeldes von der Anzahl der Bezugsmonate abhängt.

Kurzarbeitergeld-Tabellen 2021

Für Abrechnungszeiträume ab 1.1.2021 mit Kurzarbeitergeldbezug sind die neuen Kurzarbeitergeld-Tabellen 2021 zu verwenden. Konkret bedeutet dies für Arbeitnehmer in Kurzarbeit, dass zum Jahreswechsel das Kurzarbeitergeld steigt. Moderat, aber das Kurzarbeitergeld 2021 steigt. Dies liegt an der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags, welche für Abrechnungszeiträume ab 1.1.2021 greift. Bei den folgenden Beispielen ist ein Sollentgelt von 2.500 Euro und ein Istentgelt von 1.250 Euro (also 50%) berücksichtigt.

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Bereits in 2020 ist das erhöhte Kurzarbeitergeld eingeführt worden. Das erhöhte Kurzarbeitergeld ist einerseits abhängig

  • von der Bezugsdauer von mehr als drei bzw. sechs Bezugsmonaten ab März 2020 und
  • des Arbeitsausfalls aufgrund von Kurzarbeit im jeweiligen Abrechnungsmonat.

Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Arbeitnehmer erhöhtes Kurzarbeitergeld.

Das erhöhte Kurzarbeitergeld wird ab dem vierten bzw. siebten Bezugsmonat gezahlt und beträgt dann 70 bzw. 77 Prozent ab dem vierten und 80 bzw. 87 Prozent ab dem siebten Bezugsmonat.

Artikel Tipp: Erhöhtes Kurzarbeitergeld 2020

https://lohn-news.de/erhoehtes-kurzarbeitergeld-neue-kug-tabellen-veroeffentlicht/

Berechnungsbeispiele Kurzarbeitergeld 2021:

Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III und 1 Kind (Leistungssatz 1 = 67 Prozent Kurzarbeitergeld), befindet sich im Dezember 2020 erstmalig (erster Monat) im Kurzarbeitergeldbezug.

 20202021
2.500 Euro (Sollentgelt)1.295,11 Euro1.303,04 Euro
1.250 Euro (Istentgelt)675,36 Euro675,36 Euro
Kurzarbeitergeld (Kug)619,75 Euro627,88 Euro

Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III und 1 Kind (Leistungssatz 3 = 77 Prozent Kurzarbeitergeld), ab dem vierten Bezugsmonat.

 20202021
2.500 Euro (Sollentgelt)1.488,41 Euro1.497,53 Euro
1.250 Euro (Istentgelt)776,16 Euro776,16 Euro
Kurzarbeitergeld (Kug)712,55 Euro721,37 Euro

Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III und 1 Kind (Leistungssatz 5 = 87 Prozent Kurzarbeitergeld), ab dem siebten Bezugsmonat.

 20202021
2.500 Euro (Sollentgelt)1.687,71 Euro1.692,01 Euro
1.250 Euro (Istentgelt)876,96 Euro876,96 Euro
Kurzarbeitergeld (Kug)804,75 Euro815,05 Euro

Die neuen Kurzarbeitergeld Tabellen 2021 finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur unter

Merkblätter und Formulare für Unternehmen – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Kurzarbeitergeld Tabellenwerte 2022

Die Tabellenwerte für das Kalenderjahr 2022 finden Sie hier.

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