Lohnsteuerjahresausgleich 2024 im Dezember

Im Dezember 2024 ist in der betrieblichen Lohnabrechnung für viele Arbeitnehmer der Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. In 2024 sind einige Besonderheiten zu beachten.

Im Dezember steht in der betrieblichen Lohnabrechnung regelmäßig der Lohnsteuerjahresausgleich an. Hierbei werden unterjährig entstandene Steuerdifferenzen ausgeglichen. Vielfach führt dies bei den Arbeitnehmern zu einer geringeren Steuerbelastung im Dezember. Doch dieser Lohnsteuerjahresausgleich könnte 2024 ausfallen. Denn durch die unterjährigen Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen dürfte der Lohnsteuerjahresausgleich bei vielen Arbeitnehmern nicht durchzuführen sein.

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Lohnsteuerjahresausgleich 2023 – Voraussetzungen

Zum Jahresende kann oder muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen – diese Voraussetzungen gelten.

Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich werden im Zuge der Dezember-Abrechnung in aller Regel Steuerüberzahlungen des Mitarbeiters ausgeglichen. Zu solchen Steuerüberzahlungen kann es kommen, wenn sich im Laufe des Jahres steuerliche Änderungen ergeben haben oder der Arbeitnehmer steuerpflichtige Einmalzahlungen erhalten hat. Die zu viel entrichteten Steuern werden dann im Dezember verrechnet.

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