Archiv der Kategorie: DEÜV-Meldungen

Meldeverfahren Sozialversicherung

Meldungen bei Krankenkassenwechsel

Die Zusatzbeitragssätze bei den Krankenkassen sind in Bewegung. Wechselt ein Arbeitnehmer seine Krankenkasse, so ist dies in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Denn es sind Meldungen bei einem Krankenkassenwechsel zu erstatten. Die Krankenkasse dient nämlich bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern als Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrags und leitet die vereinnahmten Beiträge dann an die anderen Sozialversicherungszweige weiter. Daher ist die korrekte Krankenkasse für die Lohnabrechnung wichtig.

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DSBD – Betriebsdaten sind erneut zu melden

Bereits im vergangenen Jahr mussten Betrieben eine Initialmeldung für den Betriebsdatensatz (DSBD) abgeben. Da die Auswertung der Daten gezeigt hat, dass dies in der Masse nicht funktioniert hat, müssen die Arbeitgeber im Jahr 2025 erneut eine Initialmeldung über ihre Lohnsoftware abgeben.

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Rechtskreistrennung 2025 – nicht ganz

Im Jahr 2025 entfällt die Rechtskreistrennung bei den Sozialversicherungsmeldungen. Es muss dann nicht mehr in den Meldungen zwischen Ost und West unterschieden werden. Für Sie in der Entgeltabrechnung bleibt die Rechtskreistrennung aber weiterhin in der Lohnabrechnung bestehen. Denn für die Beitragsnachweise sind weiterhin die Rechtskreise zu trennen.

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