Archiv der Kategorie: Lohnabrechnung allgemein

Telefonische Krankschreibung ist wieder möglich

Am 7.12.2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aktualisierung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beschlossen. Damit ist nun wieder die telefonische Krankschreibung oder per Videosprechstunde möglich. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber.

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Pflegeversicherung ab Juli 2023 mit höheren Beiträgen – Tabelle

Bereits seit 1.7.2023 haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. So stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung au 3,4 Prozent und der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer gar auf 0,6 Prozent.

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Lohnsteuerjahresausgleich 2023 – Voraussetzungen

Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich werden im Zuge der Dezember-Abrechnung in aller Regel Steuerüberzahlungen des Mitarbeiters ausgeglichen. Zu solchen Steuerüberzahlungen kann es kommen, wenn sich im Laufe des Jahres steuerliche Änderungen ergeben haben oder der Arbeitnehmer steuerpflichtige Einmalzahlungen erhalten hat. Die zu viel entrichteten Steuern werden dann im Dezember verrechnet.

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Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 auf 1,7 Prozent von 1,6 Prozent im Jahr 2023. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegeben und am 31.10.2023 ist dies auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

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Insolvenzgeldumlage 2024 unverändert

Die Insolvenzgeldumlage ist vom Arbeitgeber zu tragen und ist grundsätzlich gesetzlich mit 0,15 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts bemessen. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann aber per Rechtsverordnung abgewichen werden. Dies war bereits 2023 der Fall und soll auch 2024 so bestehen bleiben.

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Lohnsteuerberechnung 2024

Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen einen Entwurf des Lohnsteuerablaufplans für die Lohnsteuerberechnung 2024 veröffentlicht. Allerdings ist hier von einem „vorläufigen“ Programmablaufplan auszugehen. Denn im dazugehörigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um Entwürfe handelt und der verbindliche Lohnsteuerablaufplan zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird. Auf Sie im Lohnbüro warten also wahrscheinlich Korrekturen zum Beginn des Jahres, wenn der endgültige Programmablaufplan veröffentlicht wird.

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