Insolvenzgeldumlage 2022

Insolvenzgeldumlage 2022

Die Insolvenzgeldumlage 2022 sollte zunächst auf 0,15 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts ab 1.1.2022 steigen. Dies wurde bereits im Beschäftigungssicherungsgesetz vom 3.12.2020 beschlossen. Nun gilt aber eine neue Entwicklung, die zur Senkung der Insolvenzgeldumlage führt. Insolvenzgeldumlage Für alle Betriebe gilt grundsätzlich eine Beitragspflicht zur Insolvenzgeldumlage. Größenbeschränkungen gibt es hier nicht. Auch gilt die Insolvenzgeldumlagepflicht im Grunde…
Weiterlesen