Corona-Beihilfe bis zu 1.500 Euro steuerfrei
Beschäftigte können bis Ende 2020 von ihrem Arbeitgeber eine Corona-Beihilfe in Höhe von bis zu 1.500 Euro erhalten. Diese Corona-Beihilfe ist steuerfrei und unterliegt damit auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Die Zahlung der steuerfreien Corona-Beihilfe ist jedoch an ein paar Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzungen für steuerfreie Corona-Beihilfe Nachdem das Bundesministerium der Finanzen Anfang April eine…
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