BKK Mobil Oil erhöht die Umlagesätze

Die BKK Mobil Oil ist eine der größten Betriebskrankenkassen in Deutschland. Ab 1.9.2020 hat die BKK Mobil Oil mit Sitz in Hamburg die Umlagesätze deutlich erhöht.

BKK Mobil Oil erhöht die Umlagesätze ab September 2020

Die BKK Mobil Oil hat ab 1.9.2020 die Umlagesätze zur U1-Umlagekasse angehoben. Die Erhöhung betrifft alle drei Umlagevarianten, so dass Arbeitgeber, die Beschäftigte haben, die bei der BKK Mobil Oil versichert sind, nun höhere Umlagebeiträge zahlen müssen.

Bei der BKK Mobil Oil gibt es drei Umlagevarianten zur U1-Umlagekasse, die der Betrieb wählen kann. Der Arbeitgeber kann einen Erstattungssatz von 50 Prozent, 60 Prozent oder 80 Prozent wählen. Je höher die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall, desto teurer (höher) sind di monatlichen Beiträge.

Betriebskrankenkassen erhöhen die Umlagesätze

Bislang (bis 31.8.2020) betrugen die Umlagesätze 3,4 Prozent (80 Prozent Erstattung), 1,8 Prozent (60 Prozent Erstattung) bzw. 1,5 Prozent (50 Prozent Erstattung). Ab 1.9.2020 gelten folgende Beitragssätze

  • 80 Prozent Erstattung – 4,1 Prozent Beitragssatz
  • 60 Prozent Erstattung – 2,2 Prozent Beitragssatz
  • 50 Prozent Erstattung – 1,8 Prozent Beitragssatz

Beispiel:

Ein Betrieb hat mehrere Arbeitnehmer bei der BKK Mobil Oil versichert. Die Summe des beitragspflichtigen Entgelts beträgt im August 2020 und auch im September 2020 jeweils 10.000 Euro. Der Arbeitgeber hat die höchste Erstattungsvariante (80 Prozent) bei der Kasse gewählt.

Im August 2020 betrug der Beitrag zur U1 Umlagekasse 340 Euro. Ab September 2020 erhöht sich dieser auf 410 Euro monatlich (+ 70 Euro).

BKK Mobil Oil erhöht die Umlagesätze ab September 2020

Nicht betroffen von er Beitragserhöhung ist die U2-Umlagekasse. Hier erhebt die BKK Mobil Oil unverändert einen Beitragssatz von 0,4 Prozent.

BKK Mobil Oil Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag der BKK Mobil Oil verändert sich ebenfalls nicht zum 1.9.2020. Er beträgt unverändert 1,1 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts. Dies entspricht übrigens dem vom Gesetzgeber vorgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.

Anmerkung: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine vom Gesetzgeber kalkulierte Rechengröße, die im Vorfeld bekanntgegeben wird. Diese „durchschnittliche Zusatzbeitragssatz“ entspricht nicht dem tatsächlichen Durchschnitt der Zusatzbeiträge aller Krankenkassen.

Krankenkassen-Beitragssätze 2020 fast unverändert

Die Krankenkassen erheben auch 2020 Zusatzbeiträge. Welche Krankenkassen mit günstigen Beitragssätzen locken lesen Sie hier.

Die Krankenkassen ändern zum Jahreswechsel 2019/2020 die Beitragssätze zur Krankenversicherung nur mäßig. Die großen Krankenkassen haben auf eine Beitragssatzanpassung verzichtet und bleiben (fast) alle bei den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen des Vorjahres.

Erstaunliche Ruhe an der Beitragsfront

Ein wenig erstaunlich ist die Zurückhaltung der Kassen bei der Anpassung der Beitragssätze. Wurde doch der durchschnittliche Beitragssatz zur Krankenversicherung für das Jahr 2020 deutlich auf 1,1 Prozent (von 0,9 Prozent; > 20 Prozent) erhöht.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung resultiert aus einer Prognose eines Schätzerkreises, der die Ein- und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das nächste Jahr bewertet. Hierbei ist ein Ausgabenüberschuss errechnet worden, so dass für die nächsten Jahre bei einigen Kassen Beitragserhöhungen anstehen dürften. Laut Begründung des GKV-Spitzenverbandes hängt die Erhöhung der Ausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung mit höheren Kosten im Bereich der medizinischen Versorgung zusammen.

In den vergangenen Jahren konnten viele Krankenkassen aufgrund der guten Konjunktur Einnahmeüberschüsse erzielen, so dass sie im Jahr 2020 noch von Rücklagen zehren können, die in der Vergangenheit angespart wurde.

AOKen alles ruhig und eine Entlastung

Für Mitglieder einer AOK im Bundesgebiet kommt es im Jahr 2020 zu keinen Beitragserhöhungen. Die einzelnen AOKen, die teilweise noch auf einzelne Bundesländer beschränkt sind und nur regional wählbar sind, bleiben stabil bei Krankenkassenzusatzbeitrag.

Eine freudige Ausnahme bildet die AOK Sachsen-Anhalt. Hier soll ab 2020 eine deutliche Beitragssenkung auf 0,0 Prozent Zusatzbeitragssatz stattfinden. Damit wäre die AOK-Sachsen-Anhalt Deutschlands günstigste Krankenkasse.

  • AOK Plus 0,6 Prozent Zusatzbeitragssatz
  • AOK Niedersachsen 0,8 Prozent Zusatzbeitragssatz
  • AOK Hessen 0,9 Prozent Zusatzbeitragssatz

Ersatzkassen unverändert

Auch bei den Ersatzkassen ändert sich zum 1.1.2020 an der Höhe der Zusatzbeitragssätze nichts. Die hkk ist hier immer noch das Maß der Beitragsdinge mit einem Zusatzbeitragssatz von 0,39 Prozent für die rund 650.000 Versicherten.

  • TK 0,7 Prozent Zusatzbeitragssatz
  • Barmer 1,1 Prozent Zusatzbeitragssatz
  • KKH 1,5 Prozent Zusatzbeitragssatz

BKKen durchwachsen

Auch bei den Betriebskrankenkassen gibt es keine großartigen Beitragsänderungen. Allerdings erhöhen hier einige Kassen die Zusatzbeitragssätze ab 2020.

Günstige BKKen sind hier nach wie vor:

  • BKK Euregio mit 0,5 Prozent Zusatzbeitragssatz oder
  • BKK Pfaff

IKKen sind unverändert stabil

Auch die Innungskrankenkassen bleiben bei den Zusatzbeitragssätzen stabil, so dass sich hier keine Änderungen ergeben.

Günstige IKKen sind nach wie vor die

  • IKK gesund-plus mit 0,6 Prozent Zusatzbeitragssatz und die
  • IKK Classic mit 1,0 Prozent Zusatzbeitragssatz.

Zusatzbeitragssatz trifft auch den Arbeitgeber

Seit 2019 sind die Arbeitgeber auch von der Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze betroffen. Mussten bis Ende 2018 die Arbeitnehmer die kassenindividuellen Zusatzbeiträge ganz allein tragen, so teilen sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten zur Krankenversicherung seit 1.12019 wieder hälftig.

Dabei gilt für versicherungspflichtige Arbeitnehmer zunächst der allgemeine Beitragssatz von 7,36 Prozent (der Arbeitgeber hat den gleichen Beitrag zu leisten) und zusätzlich zahlt der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer dann jeweils die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält ein Monatsgehalt von 3.000 Euro. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von jeweils 7,3 Prozent spielt auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag eine Rolle.

Beitrag zur Krankenversicherung (Zusatzbeitragssatz 0,8 Prozent)

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

3.000 Euro x 7,3 % = 219,00 Euro (allgemeiner Beitragssatz)

3.000 Euro x 0,4 %  =  12,00 Euro (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz)

Gesamtbeitrag: jeweils 231,00 Euro

Beitrag zur Krankenversicherung (Zusatzbeitragssatz 1,3 Prozent)

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

3.000 Euro x 7,3 % = 219,00 Euro (allgemeiner Beitragssatz)

3.000 Euro x 0,65 % = 19,50 Euro (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz)

Gesamtbeitrag: jeweils 238,50 Euro

Umlagesätze – Arbeitgeber sollten auf Höhe achten

Der Arbeitgeber hat somit auch ein Interesse an einer günstigen Krankenversicherung der Arbeitnehmer, da die Arbeitgeberbelastung von der Höhe der Zusatzbeiträge der gewählten Krankenkasse ist. Arbeitgeber sollten aber nicht nur auf die Höhe der Zusatzbeiträge achten. Klein- und mittelständische Betriebe, die U1-Umlagepflichtig sind, sollten auch auf die Höhe der U1-Umlagesätze und die Wahlmöglichkeiten bei der Beitragshöhe achten. Denn auch bei der Höhe der Umlagesätze unterscheiden sich die Krankenkassen.

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