Die Krankenkassen erheben auch 2020 Zusatzbeiträge. Welche Krankenkassen mit günstigen Beitragssätzen locken lesen Sie hier.
Die Krankenkassen ändern zum Jahreswechsel 2019/2020 die
Beitragssätze zur Krankenversicherung nur mäßig. Die großen Krankenkassen haben
auf eine Beitragssatzanpassung verzichtet und bleiben (fast) alle bei den
kassenindividuellen Zusatzbeiträgen des Vorjahres.
Erstaunliche Ruhe an der Beitragsfront
Ein wenig erstaunlich ist die Zurückhaltung der Kassen bei
der Anpassung der Beitragssätze. Wurde doch der durchschnittliche Beitragssatz
zur Krankenversicherung für das Jahr 2020 deutlich auf 1,1 Prozent (von 0,9
Prozent; > 20 Prozent) erhöht.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur
Krankenversicherung resultiert aus einer Prognose eines Schätzerkreises, der
die Ein- und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das nächste Jahr
bewertet. Hierbei ist ein Ausgabenüberschuss errechnet worden, so dass für die
nächsten Jahre bei einigen Kassen Beitragserhöhungen anstehen dürften. Laut
Begründung des GKV-Spitzenverbandes hängt die Erhöhung der Ausgaben für die
Gesetzliche Krankenversicherung mit höheren Kosten im Bereich der medizinischen
Versorgung zusammen.
In den vergangenen Jahren konnten viele Krankenkassen
aufgrund der guten Konjunktur Einnahmeüberschüsse erzielen, so dass sie im Jahr
2020 noch von Rücklagen zehren können, die in der Vergangenheit angespart
wurde.
AOKen alles ruhig und eine Entlastung
Für Mitglieder einer AOK im Bundesgebiet kommt es im Jahr
2020 zu keinen Beitragserhöhungen. Die einzelnen AOKen, die teilweise noch auf
einzelne Bundesländer beschränkt sind und nur regional wählbar sind, bleiben
stabil bei Krankenkassenzusatzbeitrag.
Eine freudige Ausnahme bildet die AOK Sachsen-Anhalt. Hier
soll ab 2020 eine deutliche Beitragssenkung auf 0,0 Prozent Zusatzbeitragssatz
stattfinden. Damit wäre die AOK-Sachsen-Anhalt Deutschlands günstigste
Krankenkasse.
- AOK Plus 0,6 Prozent Zusatzbeitragssatz
- AOK Niedersachsen 0,8 Prozent Zusatzbeitragssatz
- AOK Hessen 0,9 Prozent Zusatzbeitragssatz
Ersatzkassen unverändert
Auch bei den Ersatzkassen ändert sich zum 1.1.2020 an der
Höhe der Zusatzbeitragssätze nichts. Die hkk ist hier immer noch das Maß der
Beitragsdinge mit einem Zusatzbeitragssatz von 0,39 Prozent für die rund
650.000 Versicherten.
- TK 0,7 Prozent Zusatzbeitragssatz
- Barmer 1,1 Prozent Zusatzbeitragssatz
- KKH 1,5 Prozent Zusatzbeitragssatz
BKKen durchwachsen
Auch bei den Betriebskrankenkassen gibt es keine großartigen
Beitragsänderungen. Allerdings erhöhen hier einige Kassen die
Zusatzbeitragssätze ab 2020.
Günstige BKKen sind hier nach wie vor:
- BKK Euregio mit 0,5 Prozent Zusatzbeitragssatz
oder
- BKK Pfaff
IKKen sind unverändert stabil
Auch die Innungskrankenkassen bleiben bei den
Zusatzbeitragssätzen stabil, so dass sich hier keine Änderungen ergeben.
Günstige IKKen sind nach wie vor die
- IKK gesund-plus mit 0,6 Prozent
Zusatzbeitragssatz und die
- IKK Classic mit 1,0 Prozent Zusatzbeitragssatz.
Zusatzbeitragssatz trifft auch den Arbeitgeber
Seit 2019 sind die Arbeitgeber auch von der Höhe der
kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze betroffen. Mussten bis Ende 2018 die
Arbeitnehmer die kassenindividuellen Zusatzbeiträge ganz allein tragen, so
teilen sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten zur Krankenversicherung
seit 1.12019 wieder hälftig.
Dabei gilt für versicherungspflichtige Arbeitnehmer zunächst
der allgemeine Beitragssatz von 7,36 Prozent (der Arbeitgeber hat den gleichen
Beitrag zu leisten) und zusätzlich zahlt der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer
dann jeweils die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält ein Monatsgehalt von 3.000 Euro.
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von jeweils 7,3 Prozent spielt auch der
kassenindividuelle Zusatzbeitrag eine Rolle.
Beitrag zur Krankenversicherung (Zusatzbeitragssatz 0,8
Prozent)
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
3.000 Euro x 7,3 % = 219,00 Euro (allgemeiner
Beitragssatz)
3.000 Euro x 0,4 %
= 12,00 Euro (kassenindividueller
Zusatzbeitragssatz)
Gesamtbeitrag: jeweils 231,00 Euro
Beitrag zur Krankenversicherung (Zusatzbeitragssatz 1,3
Prozent)
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
3.000 Euro x 7,3 % = 219,00 Euro (allgemeiner
Beitragssatz)
3.000 Euro x 0,65 % = 19,50 Euro (kassenindividueller
Zusatzbeitragssatz)
Gesamtbeitrag: jeweils 238,50 Euro
Umlagesätze – Arbeitgeber sollten auf Höhe achten
Der Arbeitgeber hat somit auch ein Interesse an einer
günstigen Krankenversicherung der Arbeitnehmer, da die Arbeitgeberbelastung von
der Höhe der Zusatzbeiträge der gewählten Krankenkasse ist. Arbeitgeber sollten
aber nicht nur auf die Höhe der Zusatzbeiträge achten. Klein- und
mittelständische Betriebe, die U1-Umlagepflichtig sind, sollten auch auf die
Höhe der U1-Umlagesätze und die Wahlmöglichkeiten bei der Beitragshöhe achten.
Denn auch bei der Höhe der Umlagesätze unterscheiden sich die Krankenkassen.