Gute Nachricht für Arbeitnehmer, deren Entgelt gepfändet wird. Ab 1. Juli 2025 steigen die Pfändungsfreigrenzen, so dass mehr vom Netto übrig bleibt. Arbeitgeber müssen ab der Juli-Abrechnung handeln und neue Pfändungsbeträge berücksichtigen bzw. abführen.
„Pfändungsfreigrenzen steigen ab 1. Juli 2025“ weiterlesenPfändungsfreigrenzen steigen ab 1. Juli 2025
Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich ab 01.07.2025. Arbeitnehmer haben somit mehr Nettoeinkommen zur Verfügung. Im Lohnbüro sind die Werte anzupassen.