Das Jahr 2024 ist mit einer neuen Lohnsteuerberechnung gestartet. Dies führt bei zahlreichen Arbeitnehmern zu höheren Nettoentgelten. Doch nicht alle profitieren gleichermaßen von der Steuerentlastung.
Die Steuerentlastung macht sich bei einer höheren Steuerbelastung natürlich deutlicher bemerkbar als bei Arbeitnehmern mit einer niedrigen Steuerlast.
Die Sozialversicherungswerte haben sich im Grunde nicht geändert. Allerdings haben einige Krankenkassen den Zusatzbeitragssatz angepasst, so dass die Steuerersparnis bei vielen Arbeitnehmern durch höhere Krankenkassenbeiträge aufgezehrt werden dürften.
Beispiel:
Arbeitnehmer mit Steuerklasse I, beschäftigt in den alten Bundesländern ohne Kinder (also mit PV-Beitragszuschlag) und konfessionslos.
Gerechnet mit einem Zusatzbeitragssatz von 1,5 Prozent. Die Werte sind in den neuen und alten Ländern bis 7.000 Euro Bruttoentgelt identisch.
Brutto | 2024 | 2023 | Differenz |
1.000,00 €* | 866,08 € | 866,03 € | 0,05 € |
2.000,00 € | 1.473,75 € | 1.464,42 € | 9,33 € |
3.000,00 € | 2.053,59 € | 2.042,84 € | 10,75 € |
4.000,00 € | 2.605,17 € | 2.590,75 € | 14,42 € |
5.000,00 € | 3.128,50 € | 3.109,23 € | 19,27 € |
6.000,00 € | 3.676,97 € | 3.657,15 € | 19,82 € |
7.000,00 € | 4.201,01 € | 4.158,30 € | 42,71 € |
8.000,00 € | 4.696,70 € | 4.669,67 € | 27,03 € |
- Midijob – Übergangsbereich
Ausblick Steuerentlastung
Das Bundesfinanzministerium hat eine weitere Steuerentlastung für 2024 angekündigt. Mit einem neuen Jahressteuergesetz 2024 soll es zu einer weiteren Steuerentlastung für die Arbeitnehmer rückwirkend ab 1.1.2024 kommen. Wann dies Gesetz allerdings veröffentlicht werden soll ist zum heutigen Zeitpunkt fraglich. Seit der letzten Pressemeldung (kurz vor Weihnachten) gab es dazu wenig Neues.