Gebäudereiniger erhalten einen Mindestlohn. Dieser „Gebäudereiniger-Mindestlohn“ wurde zuletzt zum 01.01.2025 erhöht. Ab 2026 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen.
Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2025 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – also auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
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