Mindestlohn und die Ausnahmen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, für die der Mindestlohn nicht gilt.

Seit 2015 gilt bereits ein allgemeiner Mindestlohn in Deutschland. Grundsätzlich gilt dieser für alle Arbeitnehmer. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Denn bei genauer Betrachtung gibt es einige Ausnahmen, für die die Mindestlohnregelungen nicht gelten.

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Mindestlohn steigt 2025 und die Folgen in der Lohnabrechnung

Ab 1.1.2025 wird der Mindestlohn erhöht. Dadurch ändern sich auch die Minijobgrenze und der Übergangsbereich.

Der Mindestlohn soll ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro steigen. Diese erfreuliche Nachricht für die betroffenen Arbeitnehmer hat aber nicht nur einen Entgelterhöhung zur Folge. Auch einige Grenzwerte in der Entgeltabrechnung werden durch den höheren Mindestlohn 2025 angehoben.

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Neue Pflege-Mindestlöhne ab Mai 2024

Der Pflege-Mindestlohn steigt im Mai 2024 erneut. Das sind die neuen Pflege-Mindestlöhne.

In der Pflege gelten seit 1.5.2024 höhere Mindestlöhne. Nachdem der Pflege-Mindestlohn im Februar 2024 bereits angehoben worden ist, steht seit 1.5.2024 die nächste Erhöhung an. Dies dürfte zahlreiche Pflegekräfte freuen und für ein Lohnplus sorgen.

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Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer ab April 2024

Der Branchenmindestlohn für Maler und Lackierer steigt zum 1.4.2024.

Ab 1.4.2024 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wurde angehoben und für allgemeinverbindlich erklärt. Die vereinbarte Anhebung wirkt ab 1.4.2024. Bereits zum Jahresbeginn 2024 stieg der Tariflohn in den alten Ländern auf 18,87 Euro und 18,44 Euro in den neuen Ländern.

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Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk 2024

Im Elektrohandwerk gilt seit 1.12024 ein höherer Mindestlohn

Im Elektrohandwerk sind die Mindestentgelte zum 1.1.2024 angehoben worden. Damit erhalten die dort beschäftigten Arbeitnehmer nun mindestens 13,95 Euro je Stunde. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk gilt bundeseinheitlich.

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Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk 2024

Im Dachdeckerhandwerk steigt der Mindestlohn 2024 für ungelernte und gelernte Arbeitnehmer.

Beschäftigte Dachdecker erhalten ab 1.1.2024 einen höheren Mindestlohn. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) einigten sich den geltenden Mindestlohn anzupassen. Damit dürfen sich Dachdecker 2024 und 2025 über höhere Mindestlöhne freuen.

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Gerüstbauhandwerk mit höherem Mindestlohn

Im Gerüstbauerhandwerk gilt ein höherer Mindestlohn ab 1.10.2023.

Für Arbeitnehmer im Gerüstbauhandwerk gilt ein höherer Mindestlohn. Am 29.11.2023 ist im Bundesgesetzblatt die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung — 8. GerüstbauerArbbV) veröffentlicht worden.

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