Die Zusatzbeitragssätze bei den Krankenkassen sind in Bewegung. Wechselt ein Arbeitnehmer seine Krankenkasse, so ist dies in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Denn es sind Meldungen bei einem Krankenkassenwechsel zu erstatten. Die Krankenkasse dient nämlich bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern als Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrags und leitet die vereinnahmten Beiträge dann an die anderen Sozialversicherungszweige weiter. Daher ist die korrekte Krankenkasse für die Lohnabrechnung wichtig.
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Bei einem Krankenkassenwechsel der Arbeitnehmer sind DEÜV-Meldungen erforderlich. Welche dies sind, lesen Sie hier.