Lohnbüros aufgepasst – GKV Beitragsstabilisierungsgesetz kommt

Ab 2027 kommen Neuerungen in der Krankenversicherung. Es wird teurer und im Lohnbüro gilt es einiges zu beachten.

Ab 2027 stehen umfangreiche Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Ergebnisse der eingesetzten Finanz-Kommission Gesundheit umsetzen. Zwar werden zahlreiche Maßnahmen zur Ausgabenreduktion mit dem Gesetz in die Wege geleitet, dennoch geht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beitragslast zur Krankenversicherung weiter nach oben.

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Beitragsbemessungsgrenzen 2026 steigen

2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich. Das bedeutet eine Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ab 2026 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung kräftig angehoben werden. Für Gutverdiener bedeutet diese BBG-Erhöhung ein sattes Minus im Geldbeutel.

Aktuell kursiert ein Entwurf über die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden letztlich jedes Kalenderjahr neu festgelegt nach einem bestimmten Berechnungsmuster, welches sich an der Lohnentwicklung orientiert.

Da im zugrunde liegenden Zeitraum die Löhne gestiegen sind, steigen ab 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenzen.

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Vorläufige Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2025 sind inzwischen veröffentlicht. Diese steigen deutlich.

Am 13.09.2024 ist ein Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 veröffentlicht worden. In diesem sind unter anderem die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2025 enthalten. Diese werden deutlich erhöht, so dass die Lohnnebenkosten bei den Betrieben weiter steigen. Das Bundeskabinett hat der Verordnung am 06.11.2024 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Verordnung zugestimmt. Damit steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2025 deutlich.

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Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024

Zum Beginn des Jahres 2024 ist auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehungsweise Versicherungspflichtgrenze genannt angehoben worden. Dies bedeutet, dass ab 2024 ein höherer Verdienst nötig ist, um aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht auszuscheiden. Die Erhöhung kann aber auch bedeuten, dass einige Arbeitnehmer ab 2024 die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr überschreiten, sondern durch die Anhebung nun ein Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze vorliegt.

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Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024

Ab 2024 ändert sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das bedeutet, einige Arbeitnehmer scheiden aus der Versicherungspflicht aus.

Überschreiten Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, so können sie sich privat krankenversichern oder in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Allerdings ist das Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht an einige Voraussetzungen geknüpft, die es zu beachten gilt. Für das Jahr 2024 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt auf 69.300 Euro jährlich.

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Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2024 steigt erneut auf nunmehr 1,7 Prozent.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 auf 1,7 Prozent von 1,6 Prozent im Jahr 2023. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegeben und am 31.10.2023 ist dies auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

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Rechengrößen Sozialversicherung 2024

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung sollen auch 2024 (deutlich) steigen. Die voraussichtlich neuen Rechengrößen sind jetzt bekannt.

Ab dem 1.1.2024 drohen deutlich höhere Beiträge für Beschäftigte. Denn – wie jedes Jahr – werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung erhöht. Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen sollen ab 1.1.2024 gelten. Zwischenzeitlich wurde die SV-Rechengrößenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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