Insolvenzgeldumlage 2024 unverändert

Die Insolvenzgeldumlage ist vom Arbeitgeber zu tragen und ist grundsätzlich gesetzlich mit 0,15 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts bemessen. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann aber per Rechtsverordnung abgewichen werden. Dies war bereits 2023 der Fall und soll auch 2024 so bestehen bleiben.

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Mindestlohnerhöhung 2024

Nach dem Vorschlag der zuständigen Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn ab 1.1.2024 von derzeit 12,00 Euro je Stunde auf dann 12,41 Euro steigen. Ab 1.1.2025 soll er dann erneut auf 12,82 Euro steigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will diesen Vorschlägen der Mindestlohnkommission folgen und die neuen Mindestlöhne in einer Verordnung umsetzen. Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett der Verordnung zugestimmt und am 29.11.2023 ist die Vierte Mindestlohnverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

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Elternzeit – neue Meldegründe ab 2024

Ab 2024 werden neue Elternzeit-Meldungen für die Betriebe eingeführt. Hintergrund ist ein Informationsdefizit der Krankenkassen über die Wiederaufnahme der Beschäftigung. Leider sieht die Sozialversicherung wieder einmal die Lösung in einer neuen Sozialversicherungsmeldung für die Betriebe, anstatt einen digitalen Austausch zwischen den Behörden anzustreben. Für die Betriebe bedeutet dies ab 2024 neue Meldepflichten.

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Lohnsteuerberechnung 2024

Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen einen Entwurf des Lohnsteuerablaufplans für die Lohnsteuerberechnung 2024 veröffentlicht. Allerdings ist hier von einem „vorläufigen“ Programmablaufplan auszugehen. Denn im dazugehörigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um Entwürfe handelt und der verbindliche Lohnsteuerablaufplan zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird. Auf Sie im Lohnbüro warten also wahrscheinlich Korrekturen zum Beginn des Jahres, wenn der endgültige Programmablaufplan veröffentlicht wird.

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Arbeiten und Bürgergeld – Anrechnung von Arbeitsentgelt

Bürgergeldbezieher können neben dem Bezug von Bürgergeld etwas hinzuverdienen. Allerdings wird ein Teil des Verdienstes auf das Bürgergeld angerechnet. Ein Job neben dem Bürgergeldbezug ist möglich und zulässig.

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Voraussichtliche Sachbezugswerte 2024

Die Sachbezugswerte werden jährlich leicht angepasst. Sie orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2024 sind inzwischen bekannt. Aller Voraussicht dürfte sich an den Werten nichts mehr ändern. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlässt die Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Bundesrat muss dann der Verordnung noch zustimmen. Inzwischen ist die Verordnung im BGBL veröffentlicht.

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Rechengrößen Sozialversicherung 2024

Ab dem 1.1.2024 drohen deutlich höhere Beiträge für Beschäftigte. Denn – wie jedes Jahr – werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung erhöht. Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen sollen ab 1.1.2024 gelten. Zwischenzeitlich wurde die SV-Rechengrößenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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