Meldungen bei Krankenkassenwechsel

Bei einem Krankenkassenwechsel der Arbeitnehmer sind DEÜV-Meldungen erforderlich. Welche dies sind, lesen Sie hier.

Die Zusatzbeitragssätze bei den Krankenkassen sind in Bewegung. Wechselt ein Arbeitnehmer seine Krankenkasse, so ist dies in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Denn es sind Meldungen bei einem Krankenkassenwechsel zu erstatten. Die Krankenkasse dient nämlich bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern als Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrags und leitet die vereinnahmten Beiträge dann an die anderen Sozialversicherungszweige weiter. Daher ist die korrekte Krankenkasse für die Lohnabrechnung wichtig.

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DSBD – Betriebsdaten sind erneut zu melden

Der Betriebsdatensatz – DSBD – ist auch 2025 wieder von den Betrieben elektronisch zu melden.

Bereits im vergangenen Jahr mussten Betrieben eine Initialmeldung für den Betriebsdatensatz (DSBD) abgeben. Da die Auswertung der Daten gezeigt hat, dass dies in der Masse nicht funktioniert hat, müssen die Arbeitgeber im Jahr 2025 erneut eine Initialmeldung über ihre Lohnsoftware abgeben.

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Lohnnachweis für 2024

Der digitale Lohnnachweis für das Jahr 2024 ist bis spätestens 17.02.2025 an den Unfallversicherungsträger zu versenden.

Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2024 ist bis zum 17. Februar 2025 an die Unfallversicherungsträger elektronisch zu übermitteln. Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es zum digitalen Lohnnachweis zahlreiche Praxisfragen, die immer wieder auftauchen.

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Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2024

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung für 2024 sind bis 16.02.2025 an die zuständige Einzugsstelle zu versenden.

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) werden regelmäßig beim Kalenderjahreswechsel erstellt und müssen bis spätestens 16. Februar des Folgejahres versendet werden. Das gilt auch für die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2024.

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Rechtskreistrennung 2025 – nicht ganz

Im Jahr 2025 entfällt die Rechtskreistrennung bei den Sozialversicherungsmeldungen. Es muss dann nicht mehr in den Meldungen zwischen Ost und West unterschieden werden. Für Sie in der Entgeltabrechnung bleibt die Rechtskreistrennung aber weiterhin in der Lohnabrechnung bestehen. Denn für die Beitragsnachweise sind weiterhin die Rechtskreise zu trennen.

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Sofortmeldungen sind Pflicht in diesen Branchen

In einigen Branchen sind zwingend Sofortmeldungen bei Beschäftigungsaufnahme abzugeben.

In bestimmten Branchen verlangt der Gesetzgeber eine unverzügliche Sozialversicherungsmeldung bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Das heißt, es muss eine Sofortmeldung bis spätestens zum Beschäftigungsbeginn abgegeben werden – sonst wird es teuer.

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Mindestausbildungsvergütung 2024

In der Ausbildung ist eine Mindestausbildungsvergütung zu zahlen, die jährlich angepasst wird. Das gilt auch 2024.

Im August beginnen zahlreiche junge Menschen ihre Berufsausbildung und machen damit die ersten Schritte ins Arbeitsleben. Für Sie in der Entgeltabrechnung gilt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten.

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