Der Entwurf eines „Steueränderungsgesetzes 2025“ befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren. In diesem soll die Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab 01.01.2026 umgesetzt werden. Bislang gilt dieser Wert erst ab Entfernungen von 21 Kilometern. Ab 2026 sollen die 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer gelten. Welche Auswirkungen dies in der Entgeltabrechnung auf Fahrtkostenzuschüsse hat, lesen Sie hier.
Update: Das Gesetz ist zwischenzeitlich veröffentlicht, so dass ab 01.01.2026 ein Satz von 0,38 Euro je Entfernungskilometer gilt.
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