Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird für die Jahre 2024 und 2025 ausgeweitet. Damit können nun Eltern bei einer Erkrankung des Kindes länger daheimbleiben. Abzuwarten bleibt noch, wie die einzelnen Krankenkassen auf die gesetzliche Änderung reagieren, da es hier teilweise abweichende Regelungen in den Kassensatzungen gibt.
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Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird für die Jahre 2024 und 2025 ausgeweitet.