Höherverdienende Arbeitnehmer sind von der Krankenversicherungspflicht befreit und haben die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Der Arbeitgeber muss sich daran beteiligen und einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung leisten. Gleiches gilt auch für eine private Pflegeversicherung.
Als Arbeitgeber zahlen Sie maximal die Hälfte des Beitrags als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dabei fällt maximal der Höchstzuschuss an, den Sie auch freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitenden zahlen würden. 2025 sind das höchstens 471,32 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr 2024, damals lag dieser Wert noch bei nur 421,76 Euro, also rund 50 Euro weniger.
„PKV-Arbeitnehmer und Arbeitgeberzuschuss“ weiterlesen