Neue Sachbezugswerte 2020 in der Sozialversicherung

Ab 2020 steigen die Sachbezugswerte in der Sozialversicherung moderat an. Dies bedeutet, dass Sie in der Lohnabrechnung für Arbeitnehmer, die verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten im Betrieb bekommen mit neuen Sachbezugswerten abrechnen müssen. Gleiches gilt übrigens für Arbeitnehmer, denen eine Unterkunft gestellt wird.

Sachbezugswerte 2020 steigen

Für die Sachbezüge 2020 ist der Verbraucherindex in der Zeit vom Juni 2018 bis Juni 2019 entscheidend. Der Verbraucherindex für Verpflegung ist in dieser Zeitspanne um 2,8 Prozent gestiegen, so dass die Sachbezüge für Verpflegung 2020 entsprechend steigen.

Für Unterkunft oder Mieten stieg der Wert um 1,8 Prozent.

Artikelhinweis: Sachbezugswerte 2021

Neue Sachbezugswerte 2020 Verpflegung

Für Verpflegung steigt der Sachbezugswert 2020 auf einen Monatswert von 258 Euro. Für verbilligte oder unentgeltliche Verpflegung sind 2020 folgende Werte anzusetzen:

  • für ein Frühstück 1,80 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 Euro

Das bedeutet für Arbeitnehmer, die beispielsweise ein kostenloses Mittagsessen in der Kantine erhalten, einen höheren Ansatz des dazugehörigen Sachbezugswerts.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält arbeitstäglich ein kostenloses Mittagessen in der Werkskantine.

Im Januar 2020 werden dafür in der Lohnabrechnung (22 Arbeitstage) 74,80 Euro angesetzt.

Berechnung 22 Arbeitstage (=Mittagessen) x 3,40 Euro = 74,80 Euro

Anmerkung im Jahr 2019 fielen nur 72,60 Euro bei 22 Arbeitstagen an. Der Sachbezugswerte ist um 0,10 je Tag gestiegen.

Essensmarken

Es gilt nach wie vor, dass für Fälle, in denen der Arbeitgeber Essensmarken (Restaurantschecks) ausgibt, die in einem Restaurant bzw. ähnlichen Einrichtung in Zahlung genommen werden, dann darf der Sachbezugswert nur herangezogen werden, wenn der Verrechnungswert der Essensmarke den Sachbezugswert um nicht mehr als 3,10 (täglich) übersteigt. Somit ergibt sich für ein Mittagessen hier ein neuer Wert von 6,50 Euro für das Jahr 2020.

Neue Sachbezugswerte verbilligte oder unentgeltliche Unterkunft

Ab 1.1.2020 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 235 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV).

Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2020: 7,83 Euro (= 235 Euro : 30 Tage).

Rechenwerte 2020 in der Sozialversicherung

Die voraussichtlichen Rechenwerte zur Sozialversicherung für das Jahr 2020 stehen fest. Die Rechenwerte steigen im Vergleich zum Jahr 2019 leicht an. Der Bundesrat am 29.11.2019 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2020 zugestimmt.

Grundlage der Rechengrößen ist die Entwicklung der Bruttoentgelte im Jahr 2018. Aufgrund der Veränderungsrate (Anstieg) von 3,06 Prozent in den alten Ländern bzw. 3,38 Prozent in den neuen Ländern sind die Rechengrößen entsprechend erhöht worden.

Neue Versicherungspflichtgrenze 2020

Die Versicherungspflichtgrenze 2020 (JAE-Grenze) steigt auch zum neuen Jahr ab 1.1.2020 wieder leicht an. Sie beträgt dann 62.550 Euro. Das entspricht einem Monatswert von 5.212,50 Euro.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht zur Krankenversicherung ausscheiden, deren Entgelt bereits 2019 erstmalig über der Versicherungspflichtgrenze (2019: 60.750 Euro) gelegen hat und deren voraussichtliches Entgelt im Jahr 2020 die neue Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2020 ebenfalls überschreitet.

Diese Arbeitnehmer können dann in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied weiter versichert bleiben oder haben die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern.

Übrigens: Die besondere (ermäßigte) Versicherungspflichtgrenze für PKV-Bestandsfälle steigt von 54.450 Euro (2019) auf 56.250 Euro im Jahr 2020.

Beitragsbemessungsgrenzen 2020 steigen

Auch die Beitragsbemessungsgrenzen 2020 steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2020 jährlich 56.250 Euro (= 4.687,50 Euro monatlich).

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung existieren immer noch unterschiedliche Werte für Ost und West.

Die BBG West wird im Jahr 2020 in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf 6.900 Euro monatlich betragen (82.800 Euro jährlich).

Die BBG-Ost beträgt monatlich 6.450 Euro (77.400 Euro jährlich)

In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten folgende Werte:

West: 101.400 Euro jährlich bzw. 8.450 Euro monatlich.

Ost: 94.800 Euro jährlich bzw. 7.9200 Euro monatlich

Bezugsgröße 2020

Natürlich wird auch die Bezugsgröße angepasst. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt dabei der Westwert bundeseinheitlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird noch zwischen alten und neuen Ländern unterschieden.

Bezugsgröße 2020 (West): 3.185 Euro monatlich bzw. 38.220 Euro jährlich

Bezugsgröße 2020 (Ost): 3.010 Euro monatlich bzw. 36.120 Euro jährlich

Durchschnittsentgelt Rentenversicherung

Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt voraussichtlich 40.551 Euro.

Lohnsteuerermäßigungsanträge 2020

Beim Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in Ihren Lohnprogrammen finden Sie bereits jetzt – bei den Lieferungen ab Oktober 2020 – teilweise ELStAM-Daten für 2020. Was hat es damit auf sich und was ist zu tun?

ELStAM Änderungslisten gültig ab 1.1.2020

Viele Lohnabrechner erhalten dieser Tage beim Abruf der ELStAM-Daten Änderungen bei den Arbeitnehmern mit einem Gültigkeitsdatum ab 1.1.2020. Vielfach handelt es sich dabei um Änderungen hinsichtlich der Kinderfreibetragszähler. Es wird dabei häufig ab 1.1.2020 ein niedrigerer Kinderfreibetragszähler übermittelt. Diese Daten müssen Sie als Lohnabrechner natürlich übernehmen und ab dem Gültigkeitsdatum entsprechend bei der Lohnabrechnung berücksichtigen.

In der Praxis erhalten Sie auf solche Änderungen der ELStAM zeitnah eine Rückmeldung des Arbeitnehmers. Leider frei nach dem Motto „Du hast bei meiner Lohnabrechnung einen Fehler gemacht“. Um diese Rückfragen der Arbeitnehmer bei der Januarabrechnung zu vermeiden, sollten Sie die geänderten ELStAM unmittelbar an den Arbeitnehmer weiterreichen und ihn (schriftlich) auffordern gegebenenfalls aktiv zu werden.

Hinter der Reduzierung der Kinderfreibetragszähler in den ELStAM steckt häufig nämlich der 18. Geburtstag eines der Kinder Ihres Arbeitnehmers. Es gilt grundsätzlich, dass der Kinderfreibetragszähler entfällt, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dementsprechend werden die geänderten ELStAM an Sie beim ELStAM-Abruf auch ausgeliefert.

Allerdings können die Kinder noch weiter über die Steuerkarte der Eltern laufen, wenn sie sich noch in der Schule befinden oder in der Berufsausbildung oder in einem Erststudium sind. Da dies vielfach der Fall ist, können die Arbeitnehmer mit einem entsprechenden Nachweis (zum Beispiel Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung) den „verlorenen“ Kinderfreibetragszähler retten.

Wichtig für die Arbeitnehmer dabei ist, dass dies zeitnah geschieht. Daher empfehle ich die Arbeitnehmer schnellstmöglich über die geänderten ELStAM zum Jahreswechsel zu informieren, damit diese einen entsprechenden Lohnsteuerermäßigungsantrag 2020 beim Finanzamt einreichen können. In der Lohnabrechnung erhalten Sie dann bei einem der nächsten ELStAM-Abrufe erneut geänderte ELStAM für den Arbeitnehmer. Dann (hoffentlich) wieder mit den korrekten Kinderfreibetragszählern.

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2020 zur Krankenversicherung

Bereits am 28.10.2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2020 zur Krankenversicherung veröffentlicht. Im Vergleich zum Jahr 2019 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2020 um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent.

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2020 zur Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung beträgt ab 1.1.2020 bundeseinheitlich 1,1 Prozent und dient als Rechenwert für einige Berechnungen in der Sozialversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich zum 1. November für das Folgejahr vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird von einem Schätzerkreis ermittelt, der diesen aus den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung schätzt.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze, die die Kassen jeweils von ihren Mitgliedern erheben. Es ist allerdings zu erwarten, dass einige Krankenkassen ebenfalls ihre Zusatzbeitragssätze anheben müssen. Schließlich sollen laut dem Schätzerkreis die Ausgaben höher als die Einnahmen für das Jahr 2020 sein. Folglich dürften auch einige Kassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze anheben müssen. Die Kassen werden sich zu der Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze im Dezember 2019 für das Jahr 2020 nach und nach äußern.

Natürlich finden Sie hier ebenfalls die entsprechenden Informationen.

Berechnungsbeispiel Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung

Auswirkungen – Erhöhung durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2020

In der Lohnabrechnung wirkt sich die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes bei der Beitragsberechnung von Geringverdienern (z.B. Azubis bis 325 Euro monatlich) aus. Her muss der Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen. In der Krankenversicherung wird dabei aber nicht der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz angesetzt, sondern der geltende durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Ab 2020 erhöht sich damit die Belastung für die betroffenen Arbeitgeber um 0,2 Prozentpunkte.

Häufiger dürfte sich die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur Krankenversicherung bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern bemerkbar machen. Für diese hat der Arbeitgeber nämlich neben dem allgemeinen (oder auch ermäßigtem) halben Beitragssatz zur Krankenversicherung von 7,3 Prozent (7,0 Prozent) im Jahr 2020 zusätzlich auch noch den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag als Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung zu zahlen. Vorausgesetzt der Arbeitnehmer hat keinen (sehr) günstigen PKV-Tarif abgeschlossen und es sind vom Arbeitgeber nur die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zu bezuschussen.

Des Weiteren sind auch die Midijobber von der Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes betroffen. Denn die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes fließt in die Berechnungsformel für die Berechnungsformel für Midijobber mit ein. Positiv für die Arbeitnehmer ist jedoch, dass durch den höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag die beitragspflichtige Einnahme für Arbeitnehmer im Übergangsbereich (Midijobber) letztlich sinkt und somit für die Midijobber im Vergleich zum Jahr 2019 ein höheres Nettoentgelt bei gleichem Bruttolohn verbleibt.

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