Alle Beiträge von Marc Wehrstedt

Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften berechnen

In der betrieblichen Praxis sorgt der Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften oftmals für Probleme. Hierbei geht es oft um die Frage, wie viele Urlaubstage die Teilzeitbeschäftigten denn haben? Gibt es einen abweichenden Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte? Pauschal ist das nicht zu beantworten, es kommt vielmehr immer auf den Einzelfall an.

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Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 auf 1,7 Prozent von 1,6 Prozent im Jahr 2023. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegeben und am 31.10.2023 ist dies auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

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Insolvenzgeldumlage 2024 unverändert

Die Insolvenzgeldumlage ist vom Arbeitgeber zu tragen und ist grundsätzlich gesetzlich mit 0,15 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts bemessen. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann aber per Rechtsverordnung abgewichen werden. Dies war bereits 2023 der Fall und soll auch 2024 so bestehen bleiben.

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Mindestlohnerhöhung 2024

Nach dem Vorschlag der zuständigen Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn ab 1.1.2024 von derzeit 12,00 Euro je Stunde auf dann 12,41 Euro steigen. Ab 1.1.2025 soll er dann erneut auf 12,82 Euro steigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will diesen Vorschlägen der Mindestlohnkommission folgen und die neuen Mindestlöhne in einer Verordnung umsetzen. Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett der Verordnung zugestimmt und am 29.11.2023 ist die Vierte Mindestlohnverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

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Elternzeit – neue Meldegründe ab 2024

Ab 2024 werden neue Elternzeit-Meldungen für die Betriebe eingeführt. Hintergrund ist ein Informationsdefizit der Krankenkassen über die Wiederaufnahme der Beschäftigung. Leider sieht die Sozialversicherung wieder einmal die Lösung in einer neuen Sozialversicherungsmeldung für die Betriebe, anstatt einen digitalen Austausch zwischen den Behörden anzustreben. Für die Betriebe bedeutet dies ab 2024 neue Meldepflichten.

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Lohnsteuerberechnung 2024

Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen einen Entwurf des Lohnsteuerablaufplans für die Lohnsteuerberechnung 2024 veröffentlicht. Allerdings ist hier von einem „vorläufigen“ Programmablaufplan auszugehen. Denn im dazugehörigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um Entwürfe handelt und der verbindliche Lohnsteuerablaufplan zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird. Auf Sie im Lohnbüro warten also wahrscheinlich Korrekturen zum Beginn des Jahres, wenn der endgültige Programmablaufplan veröffentlicht wird.

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