Beschäftigung von Altersvollrentnern
Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Rentner kann komplex sein. Gewusst wie, ist es aber kein Problem.
Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Rentner kann komplex sein. Gewusst wie, ist es aber kein Problem.
Altersrentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Anders sieht das bei den Rentnern aus, die sich in vorgezogener Altersrente befinden. Hier wird der Verdienst ab einer bestimmten Grenze auf die Rente angerechnet. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass vorgezogene Altersrentner oft nur einen Minijob ausgeübt haben. Seit 2020…
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Bei der Regelaltersgrenze handelt es sich um eine Grenze in der Sozialversicherung. Diese gilt letztlich als Eintrittsgrenze zur Altersrente und hat diverse Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung bei der Beschäftigung von Rentnern. Grundsätzlich gilt das 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze für alle ab dem 1.1.1964 Geborenen. Es gibt aber Übergangs-Jahrgänge, so dass die Regelaltersgrenze individuell zu…
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