Arbeitnehmer, die zu Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag. Es handelt sich beim Altersentlastungsbetrag um eine steuerlichen Entlastungsbetrag, den ältere Arbeitnehmer erhalten, wenn sie weiter auf Steuerklasse arbeiten. Der Altersentlastungsbetrag wird nicht über die ELStAM geliefert, sondern muss vielmehr durch den Lohnabrechner selbstständig erfasst werden. Prüfen Sie daher regelmäßig, welche Arbeitnehmer in den Genuss des Altersentlastungsbetrags kommen können.
„Altersentlastungsbetrag 2025 beachten“ weiterlesenAltersentlastungsbetrag 2025 beachten
Der Altersentlastungsbetrag sorgt dafür, dass ältere Arbeitnehmer eine geringere Steuerlast tragen müssen.
	
	
	
	
	
	
	