Inflationsausgleichsprämie auch 2024 möglich

Arbeitgeber können bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie 2024 steuerfrei zahlen.

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei auszahlen. Dieses schöne Entgeltextra ist allerdings an Voraussetzungen gebunden.

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Fahrtkostenzuschuss als Entgeltextra 2024 nutzen

Fahrtkostenzuschüsse sind ein cleveres Entgeltextra für alle Pendler.

Die tägliche Fahrt zur Arbeit bedeutet für viele Pendler nicht nur nervender Straßenverkehr, sondern auch hohe Kosten. Denn die Fahrten mit dem eigenen PKW müssen natürlich auch finanziert werden. Als Arbeitgeber können Sie den Arbeitnehmern finanziell mit einem Fahrtkostenzuschuss unter die Arme greifen – und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

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Umzugskostenpauschale ab März 2024

Der Arbeitgeber kann für beruflich veranlasste Umzüge steuerfreie Umzugskostenpauschalen erstatten. Ab März 2024en neue Werte.

Ab März 2024 gelten neue Pauschbeträge für beruflich bedingte Umzugskosten. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Mitarbeitern eine steuerfreie Umzugskostenpauschale für beruflich bedingte Umzüge zu zahlen. Hierzu gelten ab März 2024 neue Beträge.

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Brutto-Netto-Vergleich Steuerklasse I für 2024 und 2023

Die Steuerentlastung 2024 zu 2023 für die Steuerklasse I auf einem Blick.

Das Jahr 2024 ist mit einer neuen Lohnsteuerberechnung gestartet. Dies führt bei zahlreichen Arbeitnehmern zu höheren Nettoentgelten. Doch nicht alle profitieren gleichermaßen von der Steuerentlastung.

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Lohnnachweis für 2023 versenden

Der digitale Lohnnachweis 2023 ist bis 16.2.2024 elektronisch zu versenden. Diese Punkte gilt es zu beachten.

Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2023 ist bis zum 16. Februar 2024 an die Unfallversicherungsträger elektronisch zu übermitteln. Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es zum digitalen Lohnnachweis zahlreiche Praxisfragen, die immer wieder auftauchen.

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Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk 2024

Im Dachdeckerhandwerk steigt der Mindestlohn 2024 für ungelernte und gelernte Arbeitnehmer.

Beschäftigte Dachdecker erhalten ab 1.1.2024 einen höheren Mindestlohn. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) einigten sich den geltenden Mindestlohn anzupassen. Damit dürfen sich Dachdecker 2024 und 2025 über höhere Mindestlöhne freuen.

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U1-Umlagevariante jetzt auswählen

Betriebe haben im Januar die Möglichkeit die U1 Variante zu wählen und können so über die Beitragshöhe und Erstattungse entscheiden.

Unternehmen mit nicht mehr als 30 anrechenbaren Arbeitnehmern, sind gesetzlich zur Teilnahme am U1-Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) verpflichtet. Diese Pflichtversicherung sorgt dafür, dass die Betriebe einen Teil der Aufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung von der jeweiligen Umlagekasse auf Antrag erstattet bekommen. Im Gegenzug sind natürlich Beiträge an die jeweilige Umlagekasse zu zahlen. Die Höhe der Beiträge und die damit verbundene Erstattungshöhe können die Betriebe im Januar wählen.

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