Im Dezember steht in der betrieblichen Lohnabrechnung regelmäßig der interne Lohnsteuerjahresausgleich an. Mit diesem werden unterjährig entstandene Steuerdifferenzen ausgeglichen. Vielfach führt dies bei den Arbeitnehmern zu einer geringeren Steuerbelastung im Dezember. Doch dieser Lohnsteuerjahresausgleich könnte 2025 bei vielen Arbeitnehmern ausfallen. Denn durch die unterjährigen Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen dürfte der Lohnsteuerjahresausgleich bei vielen Arbeitnehmern nicht durchzuführen sein.
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Im Dezember werden vielfach in der Lohnabrechnung der interne Lohnsteuerjahresausgleich angesetzt. Doch wann darf er durchgeführt werden.
