Beitragsbemessungsgrenzen 2026 steigen

2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich. Das bedeutet eine Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ab 2026 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung kräftig angehoben werden. Für Gutverdiener bedeutet diese BBG-Erhöhung ein sattes Minus im Geldbeutel.

Aktuell kursiert ein Entwurf über die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden letztlich jedes Kalenderjahr neu festgelegt nach einem bestimmten Berechnungsmuster, welches sich an der Lohnentwicklung orientiert.

Da im zugrunde liegenden Zeitraum die Löhne gestiegen sind, steigen ab 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenzen.

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Steuerfreier Kindergartenzuschuss als Entgeltextra zahlen

Kindergartenzuschüsse können – richtig genutzt – ein hervorragendes Entgeltextra für junge Eltern sein – Steuerfreiheit inklusive. So kann der Betrieb Kindergartenzuschüsse richtig einsetzen.

Arbeitgeber können für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Kindergartenzuschuss an ihre Mitarbeiter auszahlen. Dieser Kindergartenzuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten. Der Kindergartenzuschuss kann ein schönes Entgeltextra für Ihre Arbeitnehmer sein und eine echte Hilfe, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Lesen Sie hier, welche Bedingungen für die Steuerfreiheit gelten.

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Pflege-Mindestlöhne steigen ab Juli 2025

Der Pflege-Mindestlohn steigt zum 01.07.2025.

Eine gute Nachricht für alle Pflegekräfte. Ab 01.07.2025 steigt der Pflege-Mindestlohn für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte.

Nachdem der Pflege-Mindestlohn im Mai 2024 bereits angehoben worden ist, steht zum 1.7.2027 die nächste Erhöhung an. Dies dürfte bei zahlreichen Pflegekräfte für ein Lohnplus sorgen.

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Pfändungsfreigrenzen steigen ab 1. Juli 2025

Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich ab 01.07.2025. Arbeitnehmer haben somit mehr Nettoeinkommen zur Verfügung. Im Lohnbüro sind die Werte anzupassen.

Gute Nachricht für Arbeitnehmer, deren Entgelt gepfändet wird. Ab 1. Juli 2025 steigen die Pfändungsfreigrenzen, so dass mehr vom Netto übrig bleibt. Arbeitgeber müssen ab der Juli-Abrechnung handeln und neue Pfändungsbeträge berücksichtigen bzw. abführen.

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Meldungen bei Krankenkassenwechsel

Bei einem Krankenkassenwechsel der Arbeitnehmer sind DEÜV-Meldungen erforderlich. Welche dies sind, lesen Sie hier.

Die Zusatzbeitragssätze bei den Krankenkassen sind in Bewegung. Wechselt ein Arbeitnehmer seine Krankenkasse, so ist dies in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Denn es sind Meldungen bei einem Krankenkassenwechsel zu erstatten. Die Krankenkasse dient nämlich bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern als Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrags und leitet die vereinnahmten Beiträge dann an die anderen Sozialversicherungszweige weiter. Daher ist die korrekte Krankenkasse für die Lohnabrechnung wichtig.

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DSBD – Betriebsdaten sind erneut zu melden

Der Betriebsdatensatz – DSBD – ist auch 2025 wieder von den Betrieben elektronisch zu melden.

Bereits im vergangenen Jahr mussten Betrieben eine Initialmeldung für den Betriebsdatensatz (DSBD) abgeben. Da die Auswertung der Daten gezeigt hat, dass dies in der Masse nicht funktioniert hat, müssen die Arbeitgeber im Jahr 2025 erneut eine Initialmeldung über ihre Lohnsoftware abgeben.

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Lohnsteuerbescheinigung 2024

Die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr ist bis Ende Februar zu versenden.

Die Lohnsteuerbescheinigung ist für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 bis spätestens 28. Februar 2025 zu erstellen und an die Finanzverwaltung elektronisch zu versenden. Der Versand erfolgt über Ihre Lohnsoftware, über die Sie dann auch die Protokolle der Lohnsteuerbescheinigungen 2024 erhalten und an die Arbeitnehmer übermitteln können.

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