Bei fehlenden ELStAM immer mit Steuerklasse 6 abrechnen

Liegen die ELStAM eines Arbeitnehmers nicht vor, so rechnen Sie mit Steuerklasse 6 ab.

Rechnet der Betrieb die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern nicht nach den gemeldeten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ab, drohen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber. Fehlen die ELStAm so muss eine Abrechnung nach Steuerklasse 6 erfolgen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts hervor.

„Bei fehlenden ELStAM immer mit Steuerklasse 6 abrechnen“ weiterlesen

Befreiungsantrag bei Minijob fristgerecht stellen

Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und so den Eigenanteil sparen.

Per Gesetz sind geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber), die eine neue Beschäftigung aufnehmen, rentenversicherungspflichtig und müssen dann auch einen Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob zahlen. Dieser beträgt derzeit 3,6 Prozent vom beitragspflichtigen Entgelt. Es gibt aber die Möglichkeit für den Minijobber, sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und brutto für netto zu arbeiten.

„Befreiungsantrag bei Minijob fristgerecht stellen“ weiterlesen

Studentenjob – die wichtigsten Regelungen 2025 für Werkstudenten

Studentenjobs sind beliebt. In der Lohnabrechnung sollten Sie dabei die Werkstudentenregelungen und das Werkstudentenprivileg kennen und nutzen.

Zahlreiche Studenten suchen neben dem Studium eine Verdienstmöglichkeit und wollen oder müssen sich neben dem Studium etwas hinzuverdienen. Aber auch Betriebe sind dankbar, wenn sie Studenten als Arbeitskräfte einsetzen können. Die Abrechnung von Studenten wirft allerdings ein paar Besonderheiten auf, die Sie im Lohnbüro kennen und beachten müssen. Die wichtigsten Regelungen finden Sie dazu in diesem Artikel.

„Studentenjob – die wichtigsten Regelungen 2025 für Werkstudenten“ weiterlesen

Altersentlastungsbetrag 2025 beachten

Der Altersentlastungsbetrag sorgt dafür, dass ältere Arbeitnehmer eine geringere Steuerlast tragen müssen.

Arbeitnehmer, die zu Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag. Es handelt sich beim Altersentlastungsbetrag um eine steuerlichen Entlastungsbetrag, den ältere Arbeitnehmer erhalten, wenn sie weiter auf Steuerklasse arbeiten. Der Altersentlastungsbetrag wird nicht über die ELStAM geliefert, sondern muss vielmehr durch den Lohnabrechner selbstständig erfasst werden. Prüfen Sie daher regelmäßig, welche Arbeitnehmer in den Genuss des Altersentlastungsbetrags kommen können.

„Altersentlastungsbetrag 2025 beachten“ weiterlesen

Keine Entgeltfortzahlung in der Wartezeit

Arbeitnehmer, die in den ersten vier Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig erkranken, erhalten keine Entgeltfortzahlung.

Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung. Doch dies gilt nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis erst begonnen hat. Denn innerhalb einer vierwöchigen Wartezeit am Beschäftigungsbeginn, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch für Arbeitnehmer.

„Keine Entgeltfortzahlung in der Wartezeit“ weiterlesen

Diese Pausenregelungen sollten Sie kennen

Die Pausen im Betrieb unterliegen den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Wann Pausen gemacht werden müssen, lesen Sie hier.

Regelmäßige Pausen bei der Arbeit sind wichtig. Nicht nur, dass regelmäßige Pausen die Arbeitsleistung verbessern, sondern sie sind auch gesetzlich vorgeschrieben und im Arbeitszeitgesetz normiert. Welche Pausenregelungen Sie im Betrieb beachten müssen, lesen Sie hier.

„Diese Pausenregelungen sollten Sie kennen“ weiterlesen

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 steigen

2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich. Das bedeutet eine Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ab 2026 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung kräftig angehoben werden. Für Gutverdiener bedeutet diese BBG-Erhöhung ein sattes Minus im Geldbeutel.

Aktuell kursiert ein Entwurf über die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden letztlich jedes Kalenderjahr neu festgelegt nach einem bestimmten Berechnungsmuster, welches sich an der Lohnentwicklung orientiert.

Da im zugrunde liegenden Zeitraum die Löhne gestiegen sind, steigen ab 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenzen.

„Beitragsbemessungsgrenzen 2026 steigen“ weiterlesen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner