Geschenke für Arbeitnehmer steuerfrei schenken

Geschenke an Arbeitnehmer können steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie hier.

Geschenke erhalten die Freundschaft – auch im Job

Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, die anlässlich eines besonderen Ereignisses dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zugewendet werden, sind steuerfrei. Dies können Blumen zum Geburtstag, Hochzeit oder ähnlichen persönlichen Ereignissen sein. Natürlich können aus auch die Flasche Wein oder ein Buch sein, die hier zugewendet werden.

Solche Geschenke gelten aber nicht zu Weihnachten (den dies ist kein persönliches Ereignis des Arbeitnehmers).

Liegt ein solcher Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses vor, unterliegt das Geschenk nicht dem Arbeitslohn (R 19.6 LStR). Eine Umwandlung von Arbeitslohn zugunsten von Aufmerksamkeiten ist hingegen nicht zulässig.

Übrigens: Solche Geschenke können auch zugewendet werden, wenn es sich um die Geburt eines Kindes, Enkels oder ähnlicher persönlicher Ereignisse handelt.

Aufmerksamkeiten liegen nur dann vor, wenn sie dem betroffenen Arbeitnehmenden zeitnah, im konkreten Zusammenhang mit einem tatsächlichen, besonderen persönlichen Ereignis gewährt werden. Eine pauschale Gewährung von Aufmerksamkeiten ist nicht zulässig. Ein besonderes persönliches Ereignis in diesem Sinne kann unabhängig davon vorliegen, ob der Anlass privater oder beruflicher Natur ist. 

Der zeitliche Zusammenhang sollte für die Entgeltunterlagen dokumentiert werden, so dass später nachvollzogen werden kann, wann das persönliche Ereignis stattgefunden hat und wann die Schenkung erfolgte.

Daneben muss es sich um eine Sachzuwendung handeln, es darf also kein amazon Gutschein oder Geldgeschenk sein.

Beispiel:

Karla Grande feiert im Oktober ihren 60. Geburtstag. Ihr Arbeitgeber schenkt ihr daher einen Bildband ihrer Lieblingsstadt Paris. Das Buch hat einen Wert von 49,00 Euro.

Es handelt sich hier um eine steuerfreie Sachzuwendung.

Bei fehlenden ELStAM immer mit Steuerklasse 6 abrechnen

Liegen die ELStAM eines Arbeitnehmers nicht vor, so rechnen Sie mit Steuerklasse 6 ab.

Rechnet der Betrieb die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern nicht nach den gemeldeten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ab, drohen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber. Fehlen die ELStAm so muss eine Abrechnung nach Steuerklasse 6 erfolgen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts hervor.

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Befreiungsantrag bei Minijob fristgerecht stellen

Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und so den Eigenanteil sparen.

Per Gesetz sind geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber), die eine neue Beschäftigung aufnehmen, rentenversicherungspflichtig und müssen dann auch einen Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob zahlen. Dieser beträgt derzeit 3,6 Prozent vom beitragspflichtigen Entgelt. Es gibt aber die Möglichkeit für den Minijobber, sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und brutto für netto zu arbeiten.

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Studentenjob – die wichtigsten Regelungen 2025 für Werkstudenten

Studentenjobs sind beliebt. In der Lohnabrechnung sollten Sie dabei die Werkstudentenregelungen und das Werkstudentenprivileg kennen und nutzen.

Zahlreiche Studenten suchen neben dem Studium eine Verdienstmöglichkeit und wollen oder müssen sich neben dem Studium etwas hinzuverdienen. Aber auch Betriebe sind dankbar, wenn sie Studenten als Arbeitskräfte einsetzen können. Die Abrechnung von Studenten wirft allerdings ein paar Besonderheiten auf, die Sie im Lohnbüro kennen und beachten müssen. Die wichtigsten Regelungen finden Sie dazu in diesem Artikel.

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Altersentlastungsbetrag 2025 beachten

Der Altersentlastungsbetrag sorgt dafür, dass ältere Arbeitnehmer eine geringere Steuerlast tragen müssen.

Arbeitnehmer, die zu Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag. Es handelt sich beim Altersentlastungsbetrag um eine steuerlichen Entlastungsbetrag, den ältere Arbeitnehmer erhalten, wenn sie weiter auf Steuerklasse arbeiten. Der Altersentlastungsbetrag wird nicht über die ELStAM geliefert, sondern muss vielmehr durch den Lohnabrechner selbstständig erfasst werden. Prüfen Sie daher regelmäßig, welche Arbeitnehmer in den Genuss des Altersentlastungsbetrags kommen können.

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Keine Entgeltfortzahlung in der Wartezeit

Arbeitnehmer, die in den ersten vier Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig erkranken, erhalten keine Entgeltfortzahlung.

Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung. Doch dies gilt nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis erst begonnen hat. Denn innerhalb einer vierwöchigen Wartezeit am Beschäftigungsbeginn, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch für Arbeitnehmer.

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Diese Pausenregelungen sollten Sie kennen

Die Pausen im Betrieb unterliegen den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Wann Pausen gemacht werden müssen, lesen Sie hier.

Regelmäßige Pausen bei der Arbeit sind wichtig. Nicht nur, dass regelmäßige Pausen die Arbeitsleistung verbessern, sondern sie sind auch gesetzlich vorgeschrieben und im Arbeitszeitgesetz normiert. Welche Pausenregelungen Sie im Betrieb beachten müssen, lesen Sie hier.

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