Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk 2025

Im Dachdeckerhandwerk steigt der Mindestlohn ab 01.01.2025.

Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk erhalten ab 1.1.2025 einen höheren Mindestlohn. Die Einigung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) wurde bereits Ende 2023 für die Jahre 2024 und 2025 geschlossen.

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Pfändungsfreigrenzen steigen ab 1. Juli 2024

Ab 01.07.2024 stiegen die Pfändungsfreigrenzen um mehr als 6 Prozent.

Gute Nachricht für Arbeitnehmer, deren Entgelt gepfändet wird. Ab 1. Juli 2024 steigen die Pfändungsfreigrenzen, so dass mehr vom Netto übrig bleibt. Der Anstieg fällt 2024 besonders hoch aus. Arbeitgeber müssen ab der Juli-Abrechnung handeln und neue Pfändungsbeträge berücksichtigen bzw. abführen.

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Unverfallbarkeit von betrieblichen Altersvorsorgen – Austritt eines Arbeitnehmers

Bei Austritt eines Mitarbeiters ist zu prüfen, ob eine betriebliche Altersvorsorge bereits unverfallbar ist.

Eine Anwartschaft auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge kann trotz Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis  erhalten bleiben. Hierbei ist aber genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Lohnbüro ist daher penibel darauf zu achten, ob eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge schon unverfallbar ist.

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Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer ab April 2024

Der Branchenmindestlohn für Maler und Lackierer steigt zum 1.4.2024.

Ab 1.4.2024 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wurde angehoben und für allgemeinverbindlich erklärt. Die vereinbarte Anhebung wirkt ab 1.4.2024. Bereits zum Jahresbeginn 2024 stieg der Tariflohn in den alten Ländern auf 18,87 Euro und 18,44 Euro in den neuen Ländern.

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Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk 2024

Im Elektrohandwerk gilt seit 1.12024 ein höherer Mindestlohn

Im Elektrohandwerk sind die Mindestentgelte zum 1.1.2024 angehoben worden. Damit erhalten die dort beschäftigten Arbeitnehmer nun mindestens 13,95 Euro je Stunde. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk gilt bundeseinheitlich.

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Telefonische Krankschreibung bald möglich?

Die telefonische Krankschreibung beim Arzt soll bald dauerhaft eingeführt werden.

Während der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung zeitweise ermöglicht. Diese Möglichkeit wurde aber immer nur zeitlich begrenzt und auf „Atemwegserkrankungen“ beschränkt. Künftig soll die telefonische Krankschreibung unbegrenzt bei leichten Erkrankungen eingeführt werden. Diese vermeintliche Erleichterung hat nicht nur Fürsprecher.

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Feiertagszuschlag an Christi Himmelfahrt

Für die tatsächliche Arbeit an Christi Himmelfahrt kann ein Feiertagszuschlag gezahlt werden – steuer- und beitragsfrei.

Vielfach werden für die Arbeit an Feiertagen Zuschläge (Feiertagszuschläge) gezahlt. Hierbei gibt der Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag) Aufschluss. Ist hier nichts vereinbart, so muss auch kein Feiertagszuschlag vom Betrieb gezahlt werden. Allerdings ist es in einigen Betrieben auch ohne vertragliche Regelung Usus an Feiertagen Feiertagszuschläge zu zahlen. Denn gerade bei Wettbewerb um verlässliche Arbeitnehmer, können Entgeltextras wie Feiertagszuschläge das Zünglein an der Waage sein.

Feiertagslohn an Christi Himmelfahrt – Zuschlagshöhe

Christi Himmelfahrt ist ein gesetzlicher Feiertag, daher sind die Feiertagszuschläge steuerbegünstigt. Arbeitet ein Arbeitnehmer also am Christi Himmelfahrt, so können Sie einen Feiertagszuschlag von 125 Prozent des Grundlohns zahlen. Das bedeutet, bei einem Stundenlohn von 15 Euro können Sie zusätzlich 125 Prozent (= 18,75 Euro) steuerfrei als Feiertagszuschlag vergüten. Dies gilt übrigens auch für die Sozialversicherung. Feiertagszuschläge sind beitragsfrei – solange der Grundlohn 25 Euro je Stunde nicht übersteigt.

Der Feiertagszuschlag kann den gesamten Feiertag (0 Uhr bis 24 Uhr) gezahlt werden. Daneben ist auch die Arbeit am Folgetag von 0 Uhr bis 4 Uhr noch von dieser Regelung eingeschlossen und kann mit 125 Prozent vergütet werden, wenn die Arbeit bereits am Feiertag begonnen wurde.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer arbeitet an Christi Himmelfahrt zu 15 Euro je Stunde. Er arbeitet von 10 Uhr abends bis 16 Uhr (6 Stunden).

Stundenlohn für 6 Stunden x 15 Euro = 90 Euro

Feiertagszuschlag für 6 Stunden x 15 Euro x 125 % = 112,50 Euro (steuer- und beitragsfrei)

Feiertagslohn an Christi Himmelfahrt – geht noch mehr?

Aber es kommt noch besser. Wenn an einem Feiertag nachts gearbeitet wird, darf zusätzlich zum Feiertagszuschlag noch der steuerfreie Nachtzuschlag obendrauf gerechnet werden. Für Nachtarbeit kann für die Zeit von 20 Uhr bis 24 Uhr und von 4 Uhr bis 6 Uhr ein Zuschlag von 25 Prozent steuerfrei gezahlt werden. Für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr sogar ein Zuschlag von 40 Prozent.

Beispiel Abwandlung:

Ein Arbeitnehmer arbeitet an Christi Himmelfahrt auf einer Abendveranstaltung zu 15 Euro je Stunde. Er arbeitet von 18 Uhr abends bis 2 Uhr nachts (8 Stunden). Da er bereits am Feiertag die Arbeit aufgenommen hat, kann auch die Zeit von 0 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages mit dem Feiertagszuschlag bezahlt werden. Zusätzlich erhält er auch noch einen Nachtzuschlag.

Stundenlohn für 8 Stunden x 15 Euro = 120 Euro (steuer- und beitragspflichtig

Feiertagszuschlag für 8 Stunden x 15 Euro x 125 % = 150 Euro (steuer- und beitragsfrei)

Nachtzuschlag für 4 Stunden x 15 Euro x 25 % = 15 Euro (steuer- und beitragsfrei – von 20 Uhr bis 24 Uhr)

Nachtzuschlag für 2 Stunden x 15 Euro x 40 % = 12 Euro (steuer- und beitragsfrei – von 0 Uhr bis 2 Uhr)

Der Arbeitnehmer erhält für diese Veranstaltung somit 297 Euro, wovon nur 120 steuer- und beitragspflichtig sind.

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