Feiertagszuschlag an Christi Himmelfahrt
Für die tatsächliche Arbeit an Christi Himmelfahrt kann ein Feiertagszuschlag gezahlt werden – steuer- und beitragsfrei.
Für die tatsächliche Arbeit an Christi Himmelfahrt kann ein Feiertagszuschlag gezahlt werden – steuer- und beitragsfrei.
Am 1. Mai kann ein Feiertagszuschlag von 150 % gezahlt werden.
Der Wonnemonat Mai ist mit zahlreichen Feiertagen gespickt. Hierbei stellt sich regelmäßig die Frage, ob Feiertagslohn oder Feiertagszuschläge zu zahlen sind. Aber wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Feiertagszuschlägen und Feiertagslohn? Feiertagslohn versus Feiertagszuschläge Beim Feiertagslohn handelt es sich um Entgeltfortzahlung an einem Feiertag, an dem die Arbeit (feiertagsbedingt) entfällt. Dies ist bei vielen Arbeitnehmern,…
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Der 1. Mai gilt als Tag der Arbeit. Aus diesem Grund wird die tatsächliche Arbeit an diesem Feiertag auch besonders belohnt. Für Arbeiten am 1. Mai – dem Tag der Arbeit – können Sie einen Feiertagszuschlag von 150 % steuer- und beitragsfrei zusätzlich zum Stundenlohn auszahlen. Damit können Sie den Stundenlohn verdoppeln, ohne dass dafür…
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