Bei der Lohnsteuerberechnung für 2024 soll sich nach Willen der Regierung noch einmal etwas bewegen. Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs („Steuerfortentwicklungsgesetz“) beschlossen. Dieser Entwurf enthält unter anderem die im ursprünglich als „Zweites Jahressteuergesetz 2024“ bezeichneten Anpassungen.
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Für 2024 sind erneut Änderungen bei der Lohnsteuer geplant. Das dürfte vielfach für ein rückwirkend höheres Nettoentgelt sorgen.