Neuer Lohnsteuerablaufplan 2026 – vorläufig

Die neuen Programmablaufpläne für die Lohnsteuerberechnung 2026 sind zwischenzeitlich in einer Entwurfsfassung veröffentlicht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die vorläufigen Programmablaufpläne am 25.09.2025 veröffentlicht. Es handelt sich ausdrücklich um vorläufige Pläne, die zu einem späteren Zeitpunkt nochmals angepasst werden müssen.

Update 22.11.2025: Inzwischen ist vom BMF der endgültige Lohnsteuerablaufplan 2026 veröffentlicht worden (Schreiben vom 14.11.2025).

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Höhere Entfernungspauschale 2026 und Entgeltabrechnung

Der Entwurf eines „Steueränderungsgesetzes 2025“ befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren. In diesem soll die Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab 01.01.2026 umgesetzt werden. Bislang gilt dieser Wert erst ab Entfernungen von 21 Kilometern. Ab 2026 sollen die 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer gelten. Welche Auswirkungen dies in der Entgeltabrechnung auf Fahrtkostenzuschüsse hat, lesen Sie hier.

Update: Das Gesetz ist zwischenzeitlich veröffentlicht, so dass ab 01.01.2026 ein Satz von 0,38 Euro je Entfernungskilometer gilt.

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Studentenjob – die wichtigsten Regelungen 2025 für Werkstudenten

Studentenjobs sind beliebt. In der Lohnabrechnung sollten Sie dabei die Werkstudentenregelungen und das Werkstudentenprivileg kennen und nutzen.

Zahlreiche Studenten suchen neben dem Studium eine Verdienstmöglichkeit und wollen oder müssen sich neben dem Studium etwas hinzuverdienen. Aber auch Betriebe sind dankbar, wenn sie Studenten als Arbeitskräfte einsetzen können. Die Abrechnung von Studenten wirft allerdings ein paar Besonderheiten auf, die Sie im Lohnbüro kennen und beachten müssen. Die wichtigsten Regelungen finden Sie dazu in diesem Artikel.

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Altersentlastungsbetrag 2025 beachten

Der Altersentlastungsbetrag sorgt dafür, dass ältere Arbeitnehmer eine geringere Steuerlast tragen müssen.

Arbeitnehmer, die zu Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag. Es handelt sich beim Altersentlastungsbetrag um eine steuerlichen Entlastungsbetrag, den ältere Arbeitnehmer erhalten, wenn sie weiter auf Steuerklasse arbeiten. Der Altersentlastungsbetrag wird nicht über die ELStAM geliefert, sondern muss vielmehr durch den Lohnabrechner selbstständig erfasst werden. Prüfen Sie daher regelmäßig, welche Arbeitnehmer in den Genuss des Altersentlastungsbetrags kommen können.

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Steuerfreien Kindergartenzuschuss als Entgeltextra zahlen

Kindergartenzuschüsse können – richtig genutzt – ein hervorragendes Entgeltextra für junge Eltern sein – Steuerfreiheit inklusive. So kann der Betrieb Kindergartenzuschüsse richtig einsetzen.

Arbeitgeber können für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Kindergartenzuschuss an ihre Mitarbeiter auszahlen. Dieser Kindergartenzuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten. Der Kindergartenzuschuss kann ein schönes Entgeltextra für Ihre Arbeitnehmer sein und eine echte Hilfe, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Lesen Sie hier, welche Bedingungen für die Steuerfreiheit gelten.

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Midijobs – so ermitteln Sie das regelmäßige Entgelt

Midijobber profitieren von einer besonderen Beitragsberechnung. Doch wann handelt es sich um einen Midijob im Übergangsbreich?

Neben den Minijobs gibt es auch noch die Midijobs – oder anders formuliert Arbeitnehmer im Übergangsbereich. Für diese Personengruppe gelten eigene Berechnungsvorschriften für die Sozialversicherungsbeiträge. Konkret zahlt der Arbeitnehmer deutlich geringere Beiträge als der Arbeitnehmer, wenn die Voraussetzungen für einen Midijob vorliegen.

Entscheidend für die Einstufung als Midijobber ist dabei Höhe des regelmäßigen Entgelts. Nur wenn dieses in einem bestimmten Bereich, dem Übergangsbereich, liegt, können die besonderen Beitragsvorschriften angewendet werden.

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