Mindestlohn steigt 2025 und die Folgen in der Lohnabrechnung

Ab 1.1.2025 wird der Mindestlohn erhöht. Dadurch ändern sich auch die Minijobgrenze und der Übergangsbereich.

Der Mindestlohn soll ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro steigen. Diese erfreuliche Nachricht für die betroffenen Arbeitnehmer hat aber nicht nur einen Entgelterhöhung zur Folge. Auch einige Grenzwerte in der Entgeltabrechnung werden durch den höheren Mindestlohn 2025 angehoben.

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Rechtskreistrennung 2025 – nicht ganz

Im Jahr 2025 entfällt die Rechtskreistrennung bei den Sozialversicherungsmeldungen. Es muss dann nicht mehr in den Meldungen zwischen Ost und West unterschieden werden. Für Sie in der Entgeltabrechnung bleibt die Rechtskreistrennung aber weiterhin in der Lohnabrechnung bestehen. Denn für die Beitragsnachweise sind weiterhin die Rechtskreise zu trennen.

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Sofortmeldungen sind Pflicht in diesen Branchen

In einigen Branchen sind zwingend Sofortmeldungen bei Beschäftigungsaufnahme abzugeben.

In bestimmten Branchen verlangt der Gesetzgeber eine unverzügliche Sozialversicherungsmeldung bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Das heißt, es muss eine Sofortmeldung bis spätestens zum Beschäftigungsbeginn abgegeben werden – sonst wird es teuer.

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Vorläufige Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2025 sind inzwischen veröffentlicht. Diese steigen deutlich.

Am 13.09.2024 ist ein Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 veröffentlicht worden. In diesem sind unter anderem die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2025 enthalten. Diese werden deutlich erhöht, so dass die Lohnnebenkosten bei den Betrieben weiter steigen. Das Bundeskabinett hat der Verordnung am 06.11.2024 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Verordnung zugestimmt. Damit steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2025 deutlich.

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Vorläufige Sachbezugswerte 2025

Die Sachbezugswerte werden jährlich mit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen. Damit die neuen Werte zum 01.01.2025 in Kraft treten können, muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. Für 2025 ist eine leichte Erhöhung der Sachbezugswerte vorgesehen.

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Mindestausbildungsvergütung 2024

In der Ausbildung ist eine Mindestausbildungsvergütung zu zahlen, die jährlich angepasst wird. Das gilt auch 2024.

Im August beginnen zahlreiche junge Menschen ihre Berufsausbildung und machen damit die ersten Schritte ins Arbeitsleben. Für Sie in der Entgeltabrechnung gilt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten.

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Lohnsteuer 2024 – erneute Änderungen geplant

Für 2024 sind erneut Änderungen bei der Lohnsteuer geplant. Das dürfte vielfach für ein rückwirkend höheres Nettoentgelt sorgen.

Bei der Lohnsteuerberechnung für 2024 soll sich nach Willen der Regierung noch einmal etwas bewegen. Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs („Steuerfortentwicklungsgesetz“) beschlossen. Dieser Entwurf enthält unter anderem die im ursprünglich als „Zweites Jahressteuergesetz 2024“ bezeichneten Anpassungen.

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