Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024

Ab 2024 ändert sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das bedeutet, einige Arbeitnehmer scheiden aus der Versicherungspflicht aus.

Überschreiten Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, so können sie sich privat krankenversichern oder in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Allerdings ist das Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht an einige Voraussetzungen geknüpft, die es zu beachten gilt. Für das Jahr 2024 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt auf 69.300 Euro jährlich.

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Stabile Beitragssätze zur Sozialversicherung 2024

Die Beitragssätze 2024 zur Sozialversicherung bleiben stabil.

Das neue Jahr 2024 startet mit nahezu unveränderten Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Dennoch wird es teurer, da die Beitragsbemessungsgrenzen 2024 steigen.

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Telefonische Krankschreibung ist wieder möglich

Die telefonische Krankmeldung ist nun wieder möglich – dies teilt der Gemeinsame Bundesausschuss mit.

Am 7.12.2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aktualisierung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beschlossen. Damit ist nun wieder die telefonische Krankschreibung oder per Videosprechstunde möglich. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber.

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Gerüstbauhandwerk mit höherem Mindestlohn

Im Gerüstbauerhandwerk gilt ein höherer Mindestlohn ab 1.10.2023.

Für Arbeitnehmer im Gerüstbauhandwerk gilt ein höherer Mindestlohn. Am 29.11.2023 ist im Bundesgesetzblatt die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung — 8. GerüstbauerArbbV) veröffentlicht worden.

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Pflegeversicherung ab Juli 2023 mit höheren Beiträgen – Tabelle

Bereits seit 1.7.2023 haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. So stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung au 3,4 Prozent und der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer gar auf 0,6 Prozent.

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Lohnsteuerjahresausgleich 2023 – Voraussetzungen

Zum Jahresende kann oder muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen – diese Voraussetzungen gelten.

Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich werden im Zuge der Dezember-Abrechnung in aller Regel Steuerüberzahlungen des Mitarbeiters ausgeglichen. Zu solchen Steuerüberzahlungen kann es kommen, wenn sich im Laufe des Jahres steuerliche Änderungen ergeben haben oder der Arbeitnehmer steuerpflichtige Einmalzahlungen erhalten hat. Die zu viel entrichteten Steuern werden dann im Dezember verrechnet.

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