Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer ab April 2024

Der Branchenmindestlohn für Maler und Lackierer steigt zum 1.4.2024.

Ab 1.4.2024 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wurde angehoben und für allgemeinverbindlich erklärt. Die vereinbarte Anhebung wirkt ab 1.4.2024. Bereits zum Jahresbeginn 2024 stieg der Tariflohn in den alten Ländern auf 18,87 Euro und 18,44 Euro in den neuen Ländern.

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Einigung beim Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz steht in gekürzter Fassung kurz vor der Veröffentlichung.

Enttäuschend ist die Einigung zum Wachstumschancengesetz. Zahlreiche Vorhaben sind auf den letzten Metern weggefallen, so dass tatsächlich nicht viel übrigbleibt. Doch wenig ist besser als nichts.

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Midijobs – so ermitteln Sie das regelmäßige Entgelt

Für die Entscheidung, ob ein Midijob vorliegt, ist die versicherungsrechtliche Beurteilung nötig – dabei entscheidet das regelmäßige Entgelt.

besonderen Beitragsberechnungsvorschriften für Midijobs. Doch wie ist das regelmäßige Entgelt zu ermitteln?

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Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk 2024

Im Elektrohandwerk gilt seit 1.12024 ein höherer Mindestlohn

Im Elektrohandwerk sind die Mindestentgelte zum 1.1.2024 angehoben worden. Damit erhalten die dort beschäftigten Arbeitnehmer nun mindestens 13,95 Euro je Stunde. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk gilt bundeseinheitlich.

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Inflationsausgleichsprämie auch 2024 möglich

Arbeitgeber können bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie 2024 steuerfrei zahlen.

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei auszahlen. Dieses schöne Entgeltextra ist allerdings an Voraussetzungen gebunden.

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Fahrtkostenzuschuss als Entgeltextra 2024 nutzen

Fahrtkostenzuschüsse sind ein cleveres Entgeltextra für alle Pendler.

Die tägliche Fahrt zur Arbeit bedeutet für viele Pendler nicht nur nervender Straßenverkehr, sondern auch hohe Kosten. Denn die Fahrten mit dem eigenen PKW müssen natürlich auch finanziert werden. Als Arbeitgeber können Sie den Arbeitnehmern finanziell mit einem Fahrtkostenzuschuss unter die Arme greifen – und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

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Umzugskostenpauschale ab März 2024

Der Arbeitgeber kann für beruflich veranlasste Umzüge steuerfreie Umzugskostenpauschalen erstatten. Ab März 2024en neue Werte.

Ab März 2024 gelten neue Pauschbeträge für beruflich bedingte Umzugskosten. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Mitarbeitern eine steuerfreie Umzugskostenpauschale für beruflich bedingte Umzüge zu zahlen. Hierzu gelten ab März 2024 neue Beträge.

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