Zusatzbeitragssätze steigen weiter

Die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen steigen erneut zum 01.04.2025.

Nachdem bereits zum Jahreswechsel zahlreiche Krankenkassen die Zusatzbeitragssätze deutlich angehoben haben, scheint die nächste Runde der Beitragserhöhung eingeleitet zu sein. Denn zum 01.04.2025 stehen weitere Beitragserhöhungen an – und ein Ende scheint nicht in Sicht.

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Altersvollrentner beschäftigen

Die Beschäftigung von Altersvollrentnern beinhaltet einige Besonderheiten in der Entgeltabrechnung. Hier die wichtigsten Stolpersteine.

In vielen Betrieben taucht von Zeit zu Zeit die Frage auf, wie es sich mit der Beschäftigung von Altersvollrentnern verhält. Sind solche Beschäftigungen zulässig und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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PKV-Arbeitnehmer und Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss für PKV Arbeitnehmer wurde 2025 deutlich angehoben.

Höherverdienende Arbeitnehmer sind von der Krankenversicherungspflicht befreit und haben die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Der Arbeitgeber muss sich daran beteiligen und einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung leisten. Gleiches gilt auch für eine private Pflegeversicherung.

Als Arbeitgeber zahlen Sie maximal die Hälfte des Beitrags als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dabei fällt maximal der Höchstzuschuss an, den Sie auch freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitenden zahlen würden. 2025 sind das höchstens 471,32 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr 2024, damals lag dieser Wert noch bei nur 421,76 Euro, also rund 50 Euro weniger.

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Lohnnachweis für 2024

Der digitale Lohnnachweis für das Jahr 2024 ist bis spätestens 17.02.2025 an den Unfallversicherungsträger zu versenden.

Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2024 ist bis zum 17. Februar 2025 an die Unfallversicherungsträger elektronisch zu übermitteln. Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es zum digitalen Lohnnachweis zahlreiche Praxisfragen, die immer wieder auftauchen.

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Lohnsteuerberechnung 2025

Es gilt für 2025 eine neue Berechnungsformel für die Lohnsteuerberechnung. Das sollten Sie im Lohnbüro beachten.

Aktuell bestehen zahlreiche Fragen zur Lohnsteuerberechnung 2025. Konkret geht es um die korrekte Lohnsteuerberechnung ab Januar 2025. Hier sorgt leider die späte Veröffentlichung des Lohnsteuer-Ablaufplans 2025 für Verwirrung bei allen Lohnabrechnern.

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Kurzarbeitergeld 2025 – neue Werte und Verlängerung

Neue Kug-Tabellenwerte für 2025 und Verlängerung des Kug-Bezugs.

Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2025 gelten neue Werte und die Bezugsdauer wurde verlängert. Wie jedes Jahr ändern sich auch die Tabellenwerte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Leider sind für 2025 wieder einige Verwirrungen im Umlauf, die aktuell von den staatlichen Stellen nicht abschließend beantwortet werden.

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Lohnsteuerbescheinigung 2024

Die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr ist bis Ende Februar zu versenden.

Die Lohnsteuerbescheinigung ist für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 bis spätestens 28. Februar 2025 zu erstellen und an die Finanzverwaltung elektronisch zu versenden. Der Versand erfolgt über Ihre Lohnsoftware, über die Sie dann auch die Protokolle der Lohnsteuerbescheinigungen 2024 erhalten und an die Arbeitnehmer übermitteln können.

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