Elektrohandwerk – neuer Mindestlohn 2023

Im Elektrohandwerk gilt seit 1.1.2023 ein neuer Branchen-Mindestlohn.

Arbeitnehmer im Elektrohandwerk erhalten einen Mindestlohn. Der spezielle Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk liegt oberhalb des allgemeinen Mindestlohns. Zum 1.1.2023 ist der Mindestlohn im Elektrohandwerk gestiegen.

Elektrohandwerk- wer ist das?

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Das heißt, er gilt für alle Beschäftigten einer Branche. Das gilt auch unabhängig davon, ob die Betriebe tariflich gebunden sind oder nicht. Der Betrieb muss die Regelungen somit umsetzen.

Allerdings wurde der Geltungsbereich in der Allgemeinverbindlichkeitserklärung leicht eingeschränkt. Er umfasst demnach alle Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind. Der Mindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Er gilt auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

Mindestlohn im Elektrohandwerk

Für Beschäftigte im Elektrohandwerk gilt ein besonderer Branchenmindestlohn. So galt bis 31.12.2022 bereits ein Stunden-Mindestlohn von 12,90 Euro für die rund 230.000 Arbeitnehmer in dem Bereich. Bereits 2022 lag der Branchen-Mindestlohn oberhalb des allgemeinen Mindestlohns in Deutschland. Auch die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde sorgte für kein Überschreiten des Elektro-Mindestlohns.

Ab 1.1.2023 erhöhte sich der Branchenmindestlohn um 0,50 Euro auf 13,40 Euro. Diese Lohnuntergrenze gilt bis Ende 2023. Ab 1.1.2024 erhöht sich der Mindestlohn dann erneut auf 13,95 Euro.

Beispiel:

Elektriker Ernst Emsig arbeitet bei Elektro Schmidt. Er arbeitet zum Mindestlohn und erhält ab 1.1.2023 je Stunde 13,40 Euro.

Bei 168 Arbeitsstunden im Januar ist das ein Brutto-Monatsverdienst von 2.251,20 Euro (= 168 Stunden x 13,40). In Steuerklasse I sind dies rund 1.680 Euro Nettoentgelt.

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – Eckpunkte

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist nun durch ein Eckpunktepapier bestätigt.

Im September 2022 rüttelte eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts die Betriebe auf. Arbeitszeiterfassung aller Arbeitnehmer ist Pflicht. Aus der Veröffentlichung selbst kann diese Aussage gelesen werden. Da die Begründung aber noch nicht veröffentlichte wurde, gab es zahlreiche Spekulationen.

Inzwischen ist mehr Licht ins Dunkel gekommen. Denn das Bundesarbeitsgericht hat inzwischen ein Eckpunktepapier zu dem Urteil veröffentlicht.

Anzeige_ Lohnsoftware jetzt testen – DATALINE

Für Irritationen sorgte die Aussage in der Presseerklärung, dass dem Betriebsrat kein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung eingeräumt wird. Denn nach deutschem Recht müssen „ohnehin die Arbeitszeiten erfassen“. Es ergibt sich eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten bereits aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Das aktuelle Eckpunktepapier führt folgende Annahmen aus:

  • Betriebe sind bereits jetzt verpflichtet, ein System zur Erfassung von Arbeitszeiten einzuführen und auch zu nutzen.
  • Eine elektronische Arbeitszeiterfassung ist nicht zwingend erforderlich, vielmehr kann auch (weiterhin) ein händischer Stundenzettel genutzt werden, um Arbeitszeiten zu erfassen.
  • Die Einführung eines einheitlichen Zeiterfassungssystems im Betrieb ist nicht erforderlich. Es kann zwischen verschiedenen Arten von Tätigkeiten differenziert werden. Hier ergibt sich beispielsweise die Möglichkeit für Aushilfen eine manuelle Zeiterfassung (Stundenzettel) zu nutzen.
  • Die tatsächliche Aufzeichnung der Arbeitszeiten kann auf die Arbeitnehmer delegiert werden.
  • Eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung leitender Angestellter besteht nach Auffassung des BAG nicht. Damit dürften auch Geschäftsführer gemeint sein.
  • Vertrauensarbeitszeit dürfte weiterhin möglich sein. Allerdings nur auf die Lage der Arbeitszeit bezogen. Eine Aufzeichnung der Stunden sollte dennoch erfolgen.

Letztlich hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung unter den Vorbehalt gesetzlicher Regelungen gestellt. Damit wurde der Ball wieder zum Bundesarbeitsministerium gespielt. Ob von dort aber zeitnah eine gesetzliche Regelung kommt, ist abzuwarten.

Fazit:

Betriebe sollten sich zeitnah ein entsprechendes Zeiterfassungssystem überlegen. Ob dies immer die große Lösung einer elektronischen Zeiterfassung sein muss, sollte gut überlegt sein. Gerade in vielen kleinen und mittleren Betrieben kann auch die Einführung von (manuellen) Stundenzetteln eine Möglichkeit sein. Auch sind Kombinationen von elektronischer und manueller Zeiterfassung möglich.

Hier muss letztlich auf die Anforderungen im Betrieb reagiert werden, welche Lösung praktikabel ist.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2023 – eAU

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde zum 1.1.2023 eingeführt. Das erfordert ein Umdenken bei den Betrieben

Seit 1.1.2023 ist mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ein neues Vorgehen bei dem Umgang mit Krankmeldungen der Arbeitnehmer erforderlich. Denn nun wird dem Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vom Arzt auf Papier für den Arbeitgeber ausgehändigt. Vielmehr sendet der Arzt (bzw. das Krankenhaus) die Arbeitsunfähigkeitsdaten des Arbeitnehmers nun elektronisch an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers (Ausnahme private Krankenversicherungen). Der Betrieb muss die Arbeitsunfähigkeitsdaten dann elektronisch dort abholen.

Anzeige:

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit DATALINE Lohnsoftware jetzt testen

eAU – kein Papier mehr?

Der Arbeitnehmer selbst erhält ab 2023 keine Papier-Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr für den Arbeitgeber ausgehändigt. Allerdings bekommt der Arbeitnehmer noch eine Papier-AU-Bescheinigung für seine eigenen Unterlagen.

Die Papier-Bescheinigung für den Arbeitgeber entfällt ab 2023. Ohne Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Arbeitnehmer nun jedoch den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber seinem Arbeitgeber nicht mehr führen. Der Arbeitnehmer kann somit ab 2023 im Grunde keinen Beweis der Arbeitsunfähigkeit mehr vorlegen.

Stattdessen werden nun die Arbeitgeber in die Pflicht genommen, die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Arbeitnehmer selbst bei der Krankenkasse elektronisch abzurufen. Aus der Bringschuld des Arbeitnehmers zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nunmehr also eine Holschuld des Arbeitgebers geworden. Der Arbeitgeber muss sich nun also selbst um die Bescheinigungen kümmern.

Der Abruf der Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der jeweiligen Krankenkasse erfolgt über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm bzw. eine zertifizierte Zeiterfassung. Diese Aufgabe wird ab 2023 nun aber dem Arbeitgeber zuteil. Der Betrieb muss dementsprechend seine internen Abläufe anpassen.

Denn durch die Abwälzung der Arbeit auf den Arbeitgeber (etwas anderes ist es schließlich nicht), muss der Arbeitgeber nun auch die bisherigen Prozesse bei einer Krankmeldung des Arbeitnehmers anpassen. Wurde bislang der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, so dass der Arbeitgeber quasi auf den Nachweis warten konnte, muss der Arbeitgeber nun die gesamten Abfragen selbst durchführen (bzw. über seine Lohnsoftware organisieren).

Wichtig: Leider ist das eAU-Verfahren eine Abrufverfahren, wobei der Betrieb die AU-Zeiten erst an die Krankenkasse senden muss, um anschließend mit einem erneutem Abruf die Arbeitsunfähigkeitsdaten abrufen zu können. Die Krankenkassen teilen dem Betrieb also nicht aktiv die Arbeitsunfähigkeitszeiten mit, sondern stellen diese nur zum Abruf bereit. Die Initiative muss also immer vom Arbeitgeber aus beginnen.

Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2022

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung sind bis 16. Februar abzugeben.

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) werden regelmäßig beim Kalenderjahreswechsel erstellt und müssen bis spätestens 16. Februar des Folgejahres versendet werden. Das gilt auch für die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2022.

Inhaltlich gilt auch bei den UV-Jahresmeldungen 2022, dass es einige Besonderheiten zu beachten gilt. So sorgen der besondere Meldezeitraum und die Angabe des unfallversicherungspflichtigen Entgelts immer wieder zu Nachfragen.

Erstellt werden die UV-Jahresmeldungen in Lohnabzug mit dem Jahreswechsel in den Januar, so dass die Meldungen mit der Januarabrechnung bereits zur Verfügung stehen.

Jahresmeldungen zur Unfallversicherung – Inhalte

Die verschiedenen Meldetatbestände werden durch die unterschiedlichen Abgabegründe gekennzeichnet. So sind die UV-Jahresmeldungen mit dem Abgabegrund 92 zu kennzeichnen.

Als Meldezeitraum ist in den UV-Jahresmeldungen stets das Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum mit dem Zeitraum „01.01. bis 31.12.“ anzugeben. Ferner ist in den Meldungen die Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers zu melden.

Für das Kalenderjahr 2022 gilt (letztmalig) die Mitgliedsnummer des Unternehmens in den UV-Jahresmeldungen einzutragen. Ab dem Meldejahr 2023 wird diese dann durch die Unternehmensnummer ersetzt.

Werbung: DATALINE Lohnabzug – jetzt kostenlos 90 Tage kostenlos testen – einfache Lohnsoftware

Eine weitere Angabe in den UV-Jahresmeldungen sind die für den jeweiligen Arbeitgeber vom UV-Träger vorgegebenen Gefahrtarife und die dazugehörige Betriebsnummer.

Tatsächlich sind dies bei den meisten Unternehmen eine Gefahrtarifstelle, die im Rahmen des UV-Stammdatenabrufes abgerufen wird und den Mitarbeitern zugeordnet worden ist.

Bei Betrieben, die der BG Bau zugeordnet sind, sind es regelmäßig mehr als eine Gefahrtarifstelle.

Letztlich ist das im Meldezeitraum (Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung) in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers anzugeben. Die Unfallversicherung kennt dabei keine Beitragsbemessungsgrenze (wie in den übrigen Sozialversicherungszweigen). Es gibt lediglich eine Jahresverdienstgrenze bis zu der die UV-Entgelte gemeldet werden.

Jahresmeldungen zur Unfallversicherung – Lohnsoftware

In Lohnsoftwareprogrammen sind die UV-Jahresmeldungen automatisch integriert und werden beim Wechsel in den Januar des neuen Jahres bzw. mit der Januarabrechnung erstellt. Voraussetzung für die Erstellung ist, der vorher durchgeführte erfolgreiche Abruf der UV-Stammdaten des jeweiligen Kalenderjahres.

Die UV-Jahresmeldungen sind nicht an den Arbeitnehmer auszuhändigen, sondern verbleiben beim Betrieb.

Anwendung Kurzarbeitergeld: Tabellen 2023

Die Kurzarbeitergeld-Tabellenwerte 2023 und weitere Informationen zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld 2023.

Jedes Jahr wieder erwarten Betriebe, die in Kurzarbeit sind, die neuen Kurzarbeitergeld-Tabellen. Für das Jahr 2023 sind diese inzwischen veröffentlicht. Allerdings gilt es dabei besonders im Januar 2023 zu beachten, dass es hier noch zu Änderungen kommen kann. Dies hängt mit der Aktualität des Steuerablaufplans zusammen.

Bemessungsfaktoren Kurzarbeitergeld

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld bieten einen Ausgleich für das durch den Arbeitsausfall entfallene Arbeitsentgelt.

Die Höhe des jeweiligen Kurzarbeitergelds bemisst sich nach der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum und dem Leistungssatz. Diese sind im Grund für jeden Mitarbeiter individuell zu bestimmen (oder die Lohnsoftware macht hier entsprechende Vorschlagswerte).

Kurzarbeitergeld: was ist Nettoentgeltdifferenz?

Die Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum (als im Abrechnungsmonat) entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll-Entgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt. Diese Werte können aus den Kurzarbeitergeldtabellen abgelesen werden

Soll- Entgelt – was ist das?

Das Soll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum erzielt hätte („das Entgelt, was er haben „sollte“).

Allerdings ohne Arbeitsentgelte für Mehrarbeit oder einmalig gezahlte Entgelte. Diese „ausnahmsweise“ gezahlten Entgelte bleiben unberücksichtigt. Das Soll-Entgelt wird nur bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (West: 7.300 Euro – Ost: 7.100 Euro) berücksichtigt. Diese Obergrenze dürfte in der Praxis in den seltensten Fällen zum Tragen kommen.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer in Köln verdient monatlich 7.500 Euro laufendes Entgelt. Bemessungsgrundlage für das Soll-Entgelt sind in diesem Fall jedoch „nur“ 7.300 Euro.

Was ist das Ist-Entgelt?

Als Ist-Entgelt wird das im jeweiligen Anspruchszeitraum erzielte gesamte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt betrachtet – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Es werden dabei alle dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltteile (einschließlich Arbeitsentgelt für Überstunden und Mehrarbeit) berücksichtigt. Einmalige Zuwendungen (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) bleiben bei der Ermittlung des Ist-Entgelts jedoch unberücksichtigt.

Leistungssatz

Das Kurzarbeitergeld betragen grundsätzlich bei Arbeitnehmern

  • mit einem Kinderfreibetrag (mit einem Zähler von mindestens 0,5) oder

bei denen ein zu berücksichtigendes Kind durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachgewiesen ist

67 Prozent dieser Nettoentgeltdifferenz (Leistungssatz 1).

  • Bei allen anderen Arbeitnehmern gelten 60 Prozent (Leistungssatz 2).

Anmerkung: Dies gilt auch für den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld.

Um die Höhe des Kurzarbeitergeldes nun zu ermitteln, sind die pauschalierten Nettoentgelte aus der Tabelle Kurzarbeitergeld für das Jahr 2023 entsprechend abzulesen. Das Kurzarbeitergeld ergibt sich dann aus der Differenz der der pauschalierten Nettoentgelte des Sollentgelts und Istentgelts.

Anzeige: Kurzarbeitergeld ganz einfach mit DATALINE Lohnsoftware abrechnen – jetzt testen.

Aktuelle Kurzarbeitergeld-Tabellen 2023

Hier finden Sie die aktuellen Tabellen Kurzarbeitergeld 2023

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/downloads-unternehmen#1478809583120

Anmerkung: Aufgrund der Anpassungen durch das Jahressteuergesetz 2022 ist der offizielle Lohnsteuer-Ablaufplan des Bundesministeriums für Finanzen vom 18.11.2022 für das Jahr 2023 nicht mehr korrekt. Dies gilt auch für den Stand der Kurzarbeitergeldtabellen, die im Grunde an die neue Rechtslage angepasst werden müssen. Ob und wann dies geschehen wird, steht derzeit noch nicht fest. Fragen Sie im Zweifel bei der Arbeitsagentur schriftlich nach.

Kindergeld 2023 steigt

Das Kindergeld steigt 2023 auf 250 Euro monatlich je Kind.

Ab 1.1.2023 gibt es erfreuliche Nachrichten für alle Bezieher von Kindergeld. Denn ab 2023 erhöht sich das Kindergeld je Kind auf 250 Euro im Monat.

Kindergeld 2023

Das Kindergeld wurde ab 1.1.2023 deutlich angehoben, so dass nun eine Familie mit zwei Kindern mit 500 Euro monatlich Kindergeld rechnen kann.

Es gelten ab 1.1.2023 folgende Sätze in Klammern:

  • für 1 Kind: 219 Euro (250 Euro)
  • für 2 Kinder: 438 Euro (500 Euro)
  • für 3 Kinder: 663 Euro (750 Euro)
  • für 4 Kinder: 913 Euro (1.000 Euro)
  • für 5 Kinder: 1.163 Euro (1.250 Euro)

Auch der Kinderfreibetrag wurde im Sommer 2022 rückwirkend zum 01.01.2022 im Rahmen des Entlastungspaketes von 8.388 Euro auf 8.548 Euro angehoben. Dieser steigt erneut ab 2023 auf 8.688 Euro.

Voraussetzungen für Kindergeld

Kindergeld erhalten Sie für leibliche Kinder (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder). Zu beachten ist, dass immer nur einem Elternteil das Kindergeld überwiesen wird. Unter der Voraussetzung, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt, kann das Kindergeld auch direkt an das Kind überwiesen werden. Sollten Sie mehrere Kinder haben, wird das Kindergeld als addierte Summe in der Regel von der Familienkasse ausgezahlt. Arbeitgeber der öffentlichen Hand zahlen das Kindergeld oftmals zusammen mit dem Lohn aus.

Anzeige: DATALINE Lohnsoftware – jetzt testen

Das sind die weiteren Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld:

  • Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt (unter bestimmten Bedingungen wird auch über 18 Jahren noch gezahlt, zum Beispiel Schulbesuch oder Erststudium).
  • Ihre Kinder werden von Ihnen versorgt und wohnen bei Ihnen im Haushalt (auch Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder zählen hier).
  • Sie wohnen in Deutschland. Gleiches gilt, wenn Sie in der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz leben.

Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Lohnsteuerberechnung 2023

U1-Umlage – BKK-Beitragssatz steigt

Die U1-Umlagesätze steigen 2023 kräftig. Spitzenreiter ist der BKK Landesverband Mitte (auch Ost genannt), der zahlreiche Krankenkassen betreut.

Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 anrechenbare Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet am U1-Erstattungsverfahren teilzunehmen. Der Vorteil für den Betrieb, die Arbeitgeberaufwendungen bei Erkrankungen der Arbeitnehmer werden teilweise durch die Umlagekasse erstattet. Die Umlagekassen sind bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

U1-Umlagebeitragssätze – verschiedene Umlagevarianten

Bei den Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall bieten die meisten Krankenkassen verschiedene Umlagevarianten an. Dabei gilt der Grundsatz, je höher der Beitragssatz, desto höher auch der Erstattungssatz, der erstattet wird.

Vielfach zahlen Arbeitgeber gern den höheren Beitragssatz, um im Krankheitsfall der Arbeitnehmer einen höheren Erstattungsbetrag ersetzt zu bekommen. Das hat sich aus Arbeitgebersicht oft auch gerechnet, da die Beitragssätze meist bei unter 4,0 Prozent lagen. Doch seit Ende 2022 steigen die U1-Umlagesätze teils kräftig an. So hat von den großen Krankenkassen zuletzt die Techniker Krankenkasse (ab 1.10.2022) an der U1-Beitragsschraube gedreht.

Zum Jahreswechsel erhöhten nun der Großteil der Krankenkassen den Zusatzbeitragssatz und still und heimlich auch die U1-Umlagesätze. So haben beispielsweise die BKK Bahn die U1-Umlagesätze angepasst, ebenso die AOK Niedersachsen oder die KKH.

U1-Beitragserhöhung BKK Landesverband Mitte

An die Spitze der Beitragserhöhungen setzt sich der BKK Landesverband Ost/Mitte, der die U1 Umlage für zahlreiche BKKen durchführt. Hier steigt der U1-Umlagesatz bei 80 Prozent Erstattung auf über 5 Prozent auf 5,1 Prozent. Das ist nach aktuellem Stand ein absoluter Spitzenwert (im negativen Sinne). Ordentlich kann auch die Beitragssatzerhöhung bei der KKH genannt werden. Hier steigt der Beitrag um satte 1,4 Prozent von 3,1 Prozent in 2022 auf 4,5 Prozent in 2023 bei 80 Prozent Erstattung.

Da die Umlagebeiträge stets an die Krankenkasse des Versicherten abgeführt werden müssen, hat der Arbeitgeber immer nur eine begrenzte Entscheidungsmöglichkeit und muss bei Beitragserhöhungen in aller Regel mitgehen. Alternativ kann der Betrieb immer noch in eine andere Erstattungsvariante mit einem niedrigeren Beitragssatz, aber auch einer geringeren Erstattung wechseln.

Allerdings muss diese Wechsel der U1-Umlagevariante rechtzeitig vorgenommen werden. Die Frist ist von den Kassen in den Satzungen festgelegt – hier gilt vielfach, dass die U1-Variantenwahl bis zur Abgabe des Januarbeitragsnachweises erfolgen muss. Das heißt, die Betriebe müssen sich in den ersten drei Januarwochen entscheiden.

U1-Variante wechseln

Um die U1-Variante zu wechseln, muss an die Krankenkassen rechtzeitig ein entsprechender Fragebogen gesendet werden. Hier bietet es sich an, diesen schriftlich bei der Kassen anzufordern, wenn Sie nicht auf den Internetseiten der Kassen lange suchen wollen (U1-Wahlerklärung BKK Landesverband Mitte: https://www.bkkmitte.de/bkk-aag/wichtig-fuer-2023.html

Wichtig: Rechtzeitige Abgabe der Wahlerklärung beachten. Am besten sich den rechtzeitigen Eingang von der Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen.

Wenn Sie die U1-Umlagevariante gewechselt haben, ist Änderung noch in Ihrer Lohnsoftware zu erfassen. Dies geht in der Regel ganz einfach über ein Auswahlfeld.

Anzeige: Lohnabrechnung selbst erstellen mit DATALINE Lohnsoftware

Sofern Sie die Lohnabrechnungen noch durch einen Steuerberater erledigen lassen, bitten Sie diesen umgehend um eine Einschätzung zur U1-Variantenwahl. Einige Steuerberater bieten diesen Service von sich aus an. Andere hingegen nicht, daher sollten Sie hier bei Bedarf nachfragen (auch nach etwaigen Kosten).

Eine Übersicht der betroffenen BKKen finden Sie hier.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner